Kapitalmarktrecht und Kapitalanlagerecht

Notleidende Kapitalanlagen? Beraterhaftung? Totalverlust? „Grauer Kapitalmarkt“? Insolvenz Ihrer Anlagegesellschaft? Rückforderung von Ausschüttungen?

Das Kapitalmarktrecht ist heute ein eigenständiges Rechtsgebiet, eine Kombination aus Bank-, Gesellschafts- und Börsenrecht. Der Begriff Kapitalmarkt beinhaltet die Gesamtheit der Märkte, auf denen Kapitalanlagen angeboten und nachgefragt werden. Wichtige rechtliche Aspekte im Kapitalmarktrecht ergeben sich auch in Verbindung mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Internationalen Recht, IT- und Datenschutzrecht, Steuerrecht und Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht.

 

Wenn es um Ihr Geld geht

Haben auch Sie im vollsten Vertrauen in Ihren Berater oder auf Empfehlungen auf eine langfristige Geldanlage gesetzt und sind auf der ganzen Linie enttäuscht worden? Egal ob Sie Ihr Geld zur Altersvorsorge, als Sparen oder zur Steuerersparnis angelegt haben, der Schock ist groß, wenn Sie plötzlich vor den Trümmern Ihrer Kapitalanlage stehen. Sie sind sicherlich verärgert und fühlen sich falsch beraten oder sogar verraten und möchten sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Dass Sie aufgrund Ihrer schlechten Erfahrungen jetzt sehr vorsichtig sind, können wir gut nachempfinden. Deshalb gehen wir sehr systematisch vor, um Ihnen Entscheidungssicherheit und ein gutes Gefühl geben zu können. So sind wir in der Lage, nach Prüfung aller relevanten Faktoren, den für Sie erfolgversprechendsten Plan zu erstellen. Damit ist es uns in vielen Fällen schon gelungen, bereits verloren geglaubtes Geld zurückzuholen oder unsere Mandanten vor weiteren Verlusten zu bewahren.
Setzen Sie auf unsere über 23 – jährige Erfahrung und unsere Leidenschaft.

Die Kanzlei plan C berät und vertritt seit über 23 Jahren Mandanten im Kapitalmarktrecht, bei Kapitalanlagen, im Anlegerschutz, bei Falschberatung, Anlagebetrug, bei Fällen von Insolvenzen.
Es handelt sich insbesondere um folgende Produkte des geregelten sowie des ungeregelten Kapitalmarktes (sog. „grauen Kapitalmarktes“):

  • Geschlossene Fonds (Medien-, Film-, Immobilien-, Schiffs-, Container-, und Flugzeug(leasing)fonds sowie Fonds der erneuerbaren Energien, Wind-, Bio- und Solarfonds)
  • Offene Immobilienfonds
  • Wertpapiere (Staatsanleihen, Aktien, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Genussrechte, Nachrangdarlehen u.a.)
  • Lebensversicherungen (strukturierte Versicherungsprodukte, z.B. fondsgebundene Lebensversicherungen)

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles

Schnell und sicher Bescheid wissen

Gerne erfassen wir in einem persönlichen Gespräch Ihren Fall mit seinen Besonderheiten sowie Ihre Wünsche und Ziele. Wir prüfen den Sachverhalt und geben Ihnen neben einer ersten Chancen- und Risikoeinschätzung auch eine Handlungsempfehlung mit Kostenschätzung ab.
So erhalten Sie schnell und risikolos alle Informationen, um entscheiden zu können, ob es für Sie sinnvoll und erfolgsversprechend ist, dass wir in Ihrem Fall für Sie tätig zu werden. Das Erstgespräch schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.

 

Identifizieren der richtigen Gegner

Den richtigen Gegner ins Visier nehmen

Wir erfassen sämtliche in Betracht kommenden Anspruchsgegner, wie etwa Initiatoren, Emittenten, persönlich haftende Gesellschafter, Gründungsgesellschafter, Vertriebsgesellschaften, Banken, Berater, Finanzdienstleiser, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, etc. und identifizieren für Sie den richtigen Gegner. Nachdem wir geprüft haben, gegen wen Ihre Ansprüche am erfolgversprechendsten durchgesetzt werden könnten, stimmen wir uns mit Ihnen ab und entwickeln für Sie einen maßgeschneiderten Plan.

Wir empfehlen Ihnen eine Klage nur, wenn sie Erfolg verspricht und der Gegner voraussichtlich zahlungsfähig ist. So sparen Sie sich unnötige Prozesskosten, Zeit und Nerven.

 

Emissionsprospektprüfung

Bis ins kleinste Detail

Eine Möglichkeit, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, ist oftmals der Nachweis eines fehlerhaften Emissionsprospektes. Denn Fondsinitiatoren, Gründer, Treuhänder und andere Garanten haften, wenn der Prospekt falsch, unvollständig oder irreführend ist.

Wir nehmen den Prospekt Ihres Fonds genau unter die Lupe und prüfen, ob er über sämtliche Risiken der Anlage aufklärt. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Prospekthaftung sind wir imstande, die Angaben auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen und jeden noch so kleinen Fehler und jede Ungereimtheit im Prospekt aufzuspüren.

Gute Karten haben Anleger, wenn der Prospekt Risiken überhaupt nicht erwähnt, beschönigt oder falsche Angaben enthält, etwa unrealistische Mietrenditen oder falsche Garantien.

Was viele nicht wissen: auch wenn Sie den Prospekt gar nicht gelesen haben, da Sie auf die Angaben Ihres Beraters vertraut haben, können Sie Schadensersatz fordern.

 

Beraterhaftung

Fühlen Sie sich eher verraten als gut beraten?

Haben sich die positiven Versprechungen Ihres Beraters zu Ihrer Kapitalanlage nicht erfüllt? Dann muss Ihr Berater dafür geradestehen. Nach der Rechtsprechung müssen Berater ihre Kunden objekt- und anlegergerecht beraten. Objektgerecht ist die Beratung, wenn der Berater den Kunden über alle entscheidungsrelevanten Aspekte und Risiken der Kapitalanlage informiert. Anlegergerecht heißt, der Berater berücksichtigt den Wissenstand, die Risikobereitschaft und die Anlageziele des Kunden. Eine klassische Fehlberatung liegt etwa dann vor, wenn dem Kunden, der eine sichere Anlage für seine Altersvorsorge abschließen will, eine unternehmerische Beteiligung, z.B. ein Immobilien- oder Schiffsfonds, empfohlen wird.

Wir prüfen sämtliche Ansatzpunkte, aus denen sich eine Pflichtverletzung des Beraters ergeben kann. Hat der Berater das Anlageobjekt auf dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit (Plausibilität) geprüft? Hat er auf negative Presseberichte hingewiesen? Waren ihm Bedenken gegen die Sicherheit der Anlage bekannt bzw. hat er über das Totalverlustrisiko und die weiteren Risiken aufgeklärt? Hat der Berater Sie informiert, dass die Anlage nicht weiter veräußert werden kann? Wurden Sie darüber aufgeklärt, dass Sie ggf. Nachschüsse leisten oder die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen? Wir finden heraus, falls Ihr Berater seinen Beratungspflichten nicht nachgekommen ist und machen ihn dafür haftbar.

 

Außergerichtliche Tätigkeit

Warum klagen, wenn auch so eine Einigung möglich ist

Eine Klage ist für uns nur das letzte Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen. Davor versuchen wir alles, um eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern.

Nach Prüfung Ihrer Anspruchsgrundlagen entwerfen wir Anspruchsschreiben an den/die Gegner, fordern den Gegner zur Abgabe eines notariell beglaubigten Schuldanerkenntnisses auf und treten mit dem Gegner, falls möglich, in Vergleichsverhandlungen ein. Mit unserem Verhandlungsgeschick konnten wir für unsere Mandanten auch außergerichtlich schon viel erreichen.

Falls ein Vergleich nicht zustande kommt oder wirtschaftlich für Sie nicht rentabel ist, setzen wir Ihre Forderung gerichtlich für Sie durch.

 

Schadensersatz

Als ob Sie nie investiert hätten

Wenn Ihnen Schadensersatz zustehen sollte, haben Sie die Chance, Ihr gesamtes investiertes Geld zzgl. Zinsen bzw. entgangenen Gewinn zurück zu erhalten. Wir prüfen, ob sich in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche zum Beispiel aus Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung und Prospekthaftung ergeben können. Im Erfolgsfall wird das ganze Geschäft rückabgewickelt und Sie bekommen Ihr Geld plus Gerichts- und Anwaltskosten zurück.

Laut Gesetz sind Sie bei einem Schadensersatzanspruch so zu stellen, wie Sie stünden, wenn Sie die Kapitalanlage nie erworben hätten.

 

Rückabwicklung/Kündigung der Kapitalanlage/Fondsausstieg

So kommen Sie aus der notleidenden Anlage raus

Sie erhalten nur negative oder gar keine Nachrichten mehr über Ihre Kapitalanlage und befürchten, dass Ihre ganze Investition verloren ist.
Sie müssen nicht tatenlos zusehen, wie sich Ihr investiertes Kapital in Luft auflöst. Wir entwerfen eine Exitstrategie, damit Sie aus der notleidenden Anlage herauskommen. Hierfür ziehen wir alle rechtlichen Möglichkeiten wie Rückabwicklung, Kündigung, Widerruf etc. in Betracht. Außerdem wirken wir dem Risiko entgegen, dass Sie Nachschüsse an den Fonds leisten oder Ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

So erreichen wir in den meisten Fällen, dass Sie nicht mehr gezwungen sind, weiteres Geld in die verlustträchtige Anlage einzuzahlen bzw. Ausschüttungen zurückzahlen müssen.

 

Abwehr von Rückzahlungsansprüchen/Rückforderung von Ausschüttungen

Hiobsbotschaft: Erst Totalverlust und dann noch Rückforderungen. Wehren Sie sich!

Die Fondsgesellschaft oder der Insolvenzverwalter fordern von Ihnen die erhaltenen Ausschüttungen zurück, weil diese nicht vom Gewinn gedeckt waren. Wir setzen alles daran, dass Sie aus dieser Rückzahlungsverpflichtung herauskommen, beispielsweise indem wir mit Ihren Schadensersatzansprüchen aufrechnen oder eine Widerklage erheben. Notfalls nehmen wir beim Vermittler Regress, wenn Sie dieser über das Risiko nicht aufgeklärt hat. Auch wenn Ihnen etwa die Aberkennung oder Rückzahlung von Steuervorteilen droht, versuchen wir dies mit den notwendigen Maßnahmen zu verhindern.

Die Fondsgesellschaften bzw. der Insolvenzverwalter zeigen sich in der Regel den Anlegern gegenüber nicht kompromissbereit, wenn es um die Rückforderung von Ausschüttungen geht. Erst wenn sie mit der Rechtslage durch spezialisierte Kanzleien konfrontiert werden, können erfahrungsgemäß Vergleichsverhandlungen in Gang kommen. Wir konnten schon öfter außergerichtliche Vergleiche schließen und damit die geltend gemachten Forderungen erheblich reduzieren. Wir führen für Sie die Vergleichsverhandlungen und holen das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.

 

Eilpfändungen zur Vermögenssicherung

Sichern Sie sich die Pole-Position

Wir machen uns frühzeitig auf die Suche nach dem Vermögen der Gegner und sichern dieses – wenn möglich – bereits vor einem Urteil durch einen Arrest (Eilpfändung). Die Vermögenswerte bleiben dann solange gesperrt, bis das Gericht ein endgültiges Urteil fällt. Bekommen Sie schließlich Recht, dürfen Sie sich am reservierten Vermögen bedienen. Damit sichern Sie sich die pole-position im Wettlauf der Gläubiger.

 

Strafanzeigen

Die Schuldigen zur Verantwortung ziehen

Sie möchten Genugtuung und Gerechtigkeit für den Ihnen zugefügten Schaden? Wir prüfen Anhaltspunkte für Kapitalanlagebetrug, Veruntreuung, Geldwäsche, Verstoß gegen das Aktiengesetz etc. und erstatten ggf. Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Bei laufenden Ermittlungsverfahren nehmen wir unterstützend Einsicht in die Ermittlungsakten. Akteneinsicht kann nämlich nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden, nicht vom Geschädigten selbst.

Eine Strafanzeige kann zur strafrechtlichen Verurteilung der Verantwortlichen führen, eine Schadenswiedergutmachung wird dadurch jedoch nicht automatisch erreicht. Diese kann nur auf dem Zivilrechtsweg herbeigeführt werden oder im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens. Auf diesem Weg können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden, was wesentlich kostengünstiger ist, sog. Adhäsionsverfahren. Die Adhäsion ermöglicht es, über diesen Anspruch im Strafverfahren mit zu entscheiden, statt ihn einem gesonderten Zivilprozess zu überlassen.

Erkenntnisse, die aus dem Strafverfahren gewonnen werden, können wir, falls doch ein Zivilprozess notwendig ist, gewinnbringend verwerten.

 
Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Anlagebetruges geworden zu sein?

 

Gerichtsverfahren

Nur wenn es Erfolg verspricht

Wurde keine außergerichtliche Einigung erzielt, bleibt nur noch der Weg einer Klage. Wir prüfen erst, ob sich eine Klage überhaupt lohnt. Wie sind die Erfolgsaussichten und ist beim Gegner noch etwas zu holen?

 

Da Sie als Kläger in der Beweispflicht sind, gilt es, unter Einbeziehung aller Fakten und Details einen ausgeklügelten Plan zu entwickeln. Die Basis für ein erfolgreiches Gerichtsverfahren ist eine sorgfältige und gewissenhafte Vorbereitung, die bei Erstellung der Klage und der Schriftsätze beginnt. Durch unsere über 23-jährige Prozesserfahrung kennen wir die zu erwartenden Tricks und Finten unserer Gegner und können unsere Strategie darauf ausrichten. Hierzu gehört auch, dass wir Sie perfekt auf den Gerichtstermin vorbereiten, denn die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage ist von entscheidender Bedeutung. Und wir möchten, dass Sie sich gut und sicher dabei fühlen.

 

Meist wird der Prozess erst im Gerichtssaal entschieden. Mit dem richtigen Plan haben wir gute Chancen vor Gericht. Vor allem in der Beweisaufnahme zahlt sich unsere jahrzehntelange Erfahrung aus. Mit einer geschickten Vernehmungstaktik haben wir schon oft die Wahrheit ans Licht und den Gegner in Erklärungsnot gebracht.

 

In Berufung gehen

Die zweite Runde

Ist eine Partei mit dem Urteilsspruch unzufrieden, geht der Streit nicht selten in die zweite Runde. In der Berufung wird das Urteil einer erneuten Überprüfung durch das höhere Gericht unterzogen. Dort können Fehler des ersten Gerichts bei der Rechtsauslegung beanstandet und unter bestimmten Umständen auch neue Tatsachen vorgetragen und neue Beweise erhoben werden.

 

Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Urteils einzulegen. Wir nutzen die Zeit, um gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrer Rechtsschutzversicherung abzuklären, ob ein Berufungsverfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist. Unsere Erfahrungen in Berufungsverfahren helfen Ihnen, Ihre letzte Chance wahrzunehmen.

 

Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts ist meist Schluss: Vor das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof (BGH), kommt man i.d.R. nur, wenn die Revision von dem Berufungsgericht ausdrücklich zugelassen wurde.

 

Zwangsvollstreckung

Durch unsere Kooperationen auch im Ausland

Halten Sie ein rechtskräftiges Urteil in den Händen, ist noch nicht gesagt, dass Sie daraus auch Geld sehen. Zahlt der Gegner nicht freiwillig, setzen wir Ihre Ansprüche mit Hilfe des Staates durch. Wir beschaffen uns, wenn möglich, Informationen über das Vermögen des Schuldners und vollstrecken in seine Vermögenswerte. Ist das Vermögen des Gegners nicht bekannt, erzwingen wir die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, notfalls unter Androhung und Durchsetzung einer Haftstrafe.

 

Durch die Kooperation mit Kanzleien in EU-Staaten können wir Ihnen auch bei Angelegenheiten mit Auslandsbezug, etwa wenn sich Vermögenswerte im Ausland befinden und damit im Ausland zu vollstrecken ist, helfen.

 

Was viele nicht wissen: Wenn der Schuldner sein Vermögen auf seinen Ehepartner übertragen hat, um einer drohenden Zwangsvollstreckung zu entgehen, können wir auf das Vermögen ggf. durch Anfechtung zugreifen.

 

Verjährungshemmung

Die Uhr tickt

Wer sich bei einer Kapitalanlage falsch beraten fühlt bzw. Verluste mit Anlagen erlitten hat, muss schnell reagieren. Denn: Der Zeitraum, um dagegen vorzugehen, beträgt nur noch drei Jahre statt 30 Jahre. Als Fristbeginn gilt dabei der Zeitpunkt, von dem der geschädigte Anleger von seinem Rechtsanspruch Kenntnis hat. Diese Regelung ist allerdings etwas unklar. Liegt Kenntnis etwa bereits vor, wenn der Fonds die Renditezahlungen einstellt, finanzielle Schwierigkeiten oder gar die Verhaftung der Geschäftsleitung bekannt werden? Auf der sicheren Seite ist, wer erste negative Medienberichte oder Unregelmäßigkeiten der Gesellschaft zum Anlass nimmt und kompetenten Rechtsrat einholt.

 

Wichtig: Für jeden Beratungsfehler läuft eine eigene Verjährungsfrist. Daher prüfen wir alle in Betracht kommenden Beratungsfehler und deren Durchsetzbarkeit. Unter Umständen können wir mehr Zeit gewinnen, wenn wir die Klage auf einen anderen Fehler stützen. Damit können auch möglicherweise verjährte Fälle neu aufgerollt werden. Werden beispielsweise erst jetzt Kick-Back-Zahlungen bekannt, beginnt die Frist erst jetzt.
Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ihre Ansprüche spätestens zehn Jahre nach taggenauem Abschluss bzw. Zeichnung der Anlage.

 

Wir behalten Ihre Fristen genau im Blick und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren.