Bei der AAA Capital handelt es sich um ein Tochterunternehmen des Emittenten Atlantic, der bereits durch einige insolvente Schiffsfonds in Verruf geraten ist. Die Initiatoren der AAA Capital sind schon bei Atlantic und der Hannoverschen Leasing negativ in Erscheinung getreten. Die Anleger der AAA Capital erhalten seit einiger Zeit keinerlei Informationen mehr, geschweige denn Jahresberichte.
Die Anleger der AAA Capital müssen um ihr vermeintlich sicher angelegtes Geld bangen. Investitions-Herzstück des Fonds sollte der Darmstädter Computerspieleentwickler 10tacle sein. Dieser musste jedoch bereits 2008 Insolvenz anmelden. Der vorläufige Insolvenzverwalter spricht von „Managementfehlern insbesondere im Projekt- und Produktmanagement, aber auch im Verhältnis zu Investoren“. Die Projekte hätten nicht im geplanten Zeitrahmen und Budget fertiggestellt werden können. Unserer Ansicht nach ist undurchsichtig, ob Computerprojekte überhaupt realisiert worden sind und wofür die Anlagegelder verwendet wurden. Die Gefahr einer Insolvenz des AAA Capital steht im Raum.
Betroffene Anleger sollten von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie sich aus ihrer Beteiligung lösen können. Den Anlegern könnten auch Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater zustehen, wenn sie über die Risiken der Beteiligung nicht aufgeklärt wurden. Die Beteiligung an einem Gamefonds ist höchst riskant, da die Computerbranche von kurzlebigen Trends und rasanten Produktzyklen abhängig ist.
Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG verklagt derzeit die Anleger auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen bzw. der ausstehenden Rateneinlagen. Die enttäuschten Anleger können nicht nachvollziehen, warum sie überhaupt noch etwas an die angeschlagene ALAG zahlen sollen. Vor allem die Anleger, die das Modell „Classic-Plus“ gezeichnet haben und die Ausschüttungen überhaupt nicht erhalten haben, empfinden die Forderung als dreist. Dem Rückforderungsbegehren der ALAG kann unserer Ansicht nach ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder mangelnder Aufklärung in dem Emissionsprospekt entgegengehalten werden. Ist eine Klage der ALAG bereits zugestellt worden, muss schnell gehandelt werden. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Klage hat der Anleger dem Gericht mitzuteilen, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte. Die Anleger sollten daher nicht zögern, die Forderung der ALAG von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.
Die Albis Capital forderte ihre Anleger im Frühjahr 2012 bekanntlich auf, die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen. Anderenfalls drohe der Albis Capital über kurz oder lang die Insolvenz. Zugleich wurde angekündigt, dass bereits geleistete Ausschüttungen zurückgefordert und ausstehende Raten der Anleger ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden. Erhalten Anleger von der Albis Capital Vergleichsangebote, wonach die Anleger aus ihren Beteiligungen gegen weitere Zahlungen entlassen werden sollen, empfehlen wir, diese Angebote unbedingt anwaltlich überprüfen zu lassen. Die betroffenen Anleger könnten damit auf ihre Schadensersatzansprüche gegen die Albis Capital und gegen die Berater verzichten. Zudem ist noch völlig ungeklärt, ob der Albis Capital werthaltige Forderungen aus den internen Betrugsfällen aus dem Jahr 2010 zustehen. Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob die Rückzahlungsverpflichtung der Anleger im Falle einer Insolvenz mit dem Vergleich tatsächlich erloschen ist.
Anleger, die sich an der Albis Finance AG (vormals NordLease AG) beteiligt haben, erhalten derzeit Vertragsübernahmeangebote einer Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH. Die Anleger sollen ihre Beteiligung für einen Bruchteil des aktuellen Wertes verkaufen und damit auf sämtliche Ansprüche verzichten. Achtung: Mit Annahme des Kaufangebotes verzichten Sie ohne Not auch auf Ansprüche gegenüber Dritten, wie weiteren Albis-Unternehmen und Beratern. Darüber hinaus sollten Sie nicht ohne Grund auf die Auszahlung Ihres vollen Kapitalkontostands verzichten, wenn Ihre Beteiligung wirksam gekündigt ist. Besonders bedenklich ist, dass die Centauri in Wahrheit kein außenstehendes Unternehmen ist, sondern zu 100% zu der Albis-Gruppe gehört. Die alleinige Gesellschafterin der Centauri ist die Konzernmutter Albis Leasing AG, zu der auch die Albis Finance AG gehört. Wir empfehlen Anlegern, die ein solches Kaufangebot erhalten haben, dieses nicht vorschnell zu unterzeichnen, sondern sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen.
Die Anleger des Allianz Flexi Immo mussten erfahren, dass sie wegen der Schließung des offenen Immobilienfonds bis auf weiteres keine Anteile zurückgeben können. Der Allianz Flexi Immo reiht sich damit in die Schließungswelle bei offenen Immobilienfonds ein.
Hintergrund der Schließung ist, dass die liquiden Mittel des Allianz Flexi Immo unter 5 % des Fondsvolumens gefallen sind. In einem solchen Fall ist gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.
Anleger des Allianz Flexi Immo sollten die Möglichkeiten überprüfen lassen, wie sie sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Gute Chancen haben Anleger, wenn sie über das Risiko der Schließung des offenen Fonds im Beratungsgespräch nicht aufgeklärt wurden. Seit der Krise der offenen Immobilienfonds im Jahr 2006 war bekannt, dass offene Fonds geschlossen werden können. Darüber hätten die Anleger informiert werden müssen. Ein weiterer Beratungsfehler kann darin liegen, wenn die Anleger nicht über die Vermittlungsprovisionen aufgeklärt wurden.
28.03.2014
Die Kanzlei plan C wurde in der letzten Zeit von vielen Anlegern kontaktiert, die sehr verunsichert sind, ob sie der Forderung der ApolloProScreen zur Zahlung der ausstehenden Einlagen in Höhe von 30% nachkommen sollen.
Hintergrund dieser Forderung ist, dass das Finanzamt einige Verträge im Zusammenhang mit der Filmproduktion steuerlich nachträglich aberkennt hat und gegen die ApolloProScreen Rückforderungen aus der Umsatzsteuer stellt. Jetzt sollen die Anleger für die vermeintlichen Scheingeschäfte der ApolloProScreen zahlen.
Nach unseren Prüfungen und Recherchen sind wir der Ansicht, dass gute Erfolgsaussichten bestehen, dass die Anleger die Forderung der ApolloProScreen nicht zahlen müssen.
Die Forderung der ApolloProScreen weist viele Fragen auf:
Es ist etwa noch nicht geklärt, ob der Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes überhaupt rechtskräftig ist. Darüber hinaus ist in keiner Weise nachvollziehbar, wie sich der pauschal angeforderte Betrag der ApolloProScreen zusammensetzt: er geht weit über die Forderung des Finanzamtes hinaus. Ferner werden die Anleger über das Fondsvermögen völlig im Unklaren gelassen, obwohl die ApolloProScreen verpflichtet ist, ihre Zahlen klar dazulegen.
Unserer Ansicht nach können die Anleger mit ihren eigenen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Forderung der Gesellschaft aufrechnen. Schadensersatzansprüche der Anleger können u.a. aus Prospekthaftung, unerlaubter Handlung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, auch aufgrund des unnötigen Verzichts der € 5,5 – Mio. Forderung gegenüber der Duo Entertainment GmbH, bestehen.
Weitere Ansatzpunkte sehen wir in der fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die auch heute noch einen Widerruf ermöglicht, der die Anleger von der Zahlung der Forderung befreien kann.
Wir haben für unsere Mandanten auch Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer persönlich aus Betrug und unerlaubter Handlung geltend gemacht. Wir halten es für dreist, dass die Anleger für eine Forderung bezahlen sollen, die aufgrund von vermeintlichen Scheinverträgen entstanden ist und auf der Misswirtschaft und Fehlern der Geschäftsführung beruht.
04.12.2013
ApolloProMovie KG i.L. und ApolloProScreen: Hiobsbotschaft vom Finanzamt: hohe Steuernachzahlungen drohen
Lange war es ruhig um die Fonds der ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L und der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L.. Viele Anleger haben resigniert und sich damit abgefunden, dass die Fonds nicht die versprochenen Renditen brachten. Wenigstens hatten die Anleger durch die Beteiligungen ihre Steuerlast gesenkt. Nun lösen sich diese Steuervorteile offenbar nachträglich in Luft auf. Kürzlich erhielten die Anleger der beiden Fonds ein Schreiben der Geschäftsführung, wonach diese ankündigte, dass auf die Anleger erhebliche Nachzahlungen durch die Änderung der Besteuerungsgrundlage zukommen. Die Finanzverwaltung beabsichtige, die anfänglichen Verlustzuweisungen bei ApolloProMovie um mehr als drei Viertel und bei ApolloProScreen zu zwei Dritteln abzuerkennen. Die sich daraus ergebenden Steuernachforderungen wären von den Anlegern mit 6% p.a. für die Vergangenheit zu verzinsen, was durchaus erheblich sein kann.
Uns ist als erstes aufgefallen, dass der Bericht der Steuerbehörde über 3 Jahre alt ist. Wir prüfen derzeit, ob die Verzögerung der Information der Finanzverwaltung oder der Geschäftsführung des Fonds anzulasten ist. Unserer Ansicht nach können die Anleger die Steuerrückforderung als Schaden geltend machen. Wir sind der Auffassung, dass die steuerlichen Risiken im Prospekt in verharmlosender Weise dargestellt wurden.
Als weiteren Ansatzpunkt sehen wir die Schuldübernahmen der Banken. Mit den aus der Schuldübernahme ausbezahlten Geldern wurden in erster Linie die Darlehen an die Banken zurückgeführt. Bei den Anlegern kommt das Geld voraussichtlich nicht an. Wir sehen mögliche Ansprüche der Anleger, die sich daraus ergeben können, dass Schuldübernahme und Finanzierung quasi aus einer Hand kamen und dass mit der Schuldübernahme als Garantie gegenüber den Anlegern geworben wurde.
Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen.
Die Atlantic Gesellschaft zur Vermittlung Internationaler Investitionen mbH & Co. KG ist ein Emissionshaus, das 1998 als Tochter der Rickmers Gruppe gegründet wurde. Bisher hat Atlantic insgesamt 36 verschiedene Schiffsfonds und vier Immobilienfonds aufgelegt.
Etwa 13.000 Anleger haben sich an den geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund € 1,5 Milliarden beteiligt.
Derzeit mussten bereits vier Schiffsfonds der Atlantic-Flotte Insolvenz anmelden. Den Anlegern droht der Totalverlust ihrer Anlage. Dennoch muss die Investition der Anleger trotz Insolvenz nicht völlig verloren sein. Haben Banken und Anlageberater nicht anleger- oder anlagegerecht beraten, können die Anleger Schadensersatz fordern.
Wir empfehlen, geschädigten Anlegern, sich über die verschiedenen Möglichkeiten einer Rettung ihrer Kapitalanlage beraten zu lassen. Auch die Atlantic-Anleger, deren Fonds noch nicht insolvent sind, sollten rechtzeitig ihre Beteiligung rechtlich überprüfen lassen, um rechtzeitig Schaden abzuwenden.
Gesellschafter der Infra Trust Fonds erhielten in letzter Zeit Umtauschangebote, ihre Beteiligung in Aktien einer amerikanischen Gesellschaft umwandeln zu lassen. Diese Angebote halten wir für äußerst fragwürdig. Die Anleger sollen im Rahmen des Umtausches kein Geld erhalten, sondern nur Aktien, deren Wert bislang unklar ist. Die Aktien sind zudem mit einer Haltefrist versehen und können vorerst nicht veräußert werden. Fraglich ist auch, ob die Aktien nach Ablauf der Haltefrist in ausreichend großer Anzahl verkauft werden könnten. Die Seriosität und die Aktionärsstruktur der U.S.-amerikanischen Gesellschaft sind unserer Ansicht nach nicht sichergestellt. Ebenso betrachten wir die Vorgehensweise der Geschäftsführung als unseriös, die Anleger unter Druck zu setzen und die Transaktion ohne hinreichende Aufklärung der Anleger in einer kurzfristig angesetzten Versammlung genehmigen lassen zu wollen. Schließlich wurde diese Gesellschafterversammlung kurzfristig wieder abgesagt. Die Anleger sollten in jedem Fall bei künftigen Versammlungen ihre Stimm- und Gesellschafterrechte geltend machen. Wir empfehlen, derartige Tauschangebote nicht ungeprüft anzunehmen, sondern von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Der Anleger sollte auch überprüfen lassen, ob er bei seinem Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung Regress nehmen kann.
Anleger der Life Trust Fonds 6 und 11 wurden kürzlich aufgefordert, den Gesellschaften Darlehen zu geben, um die angeblich bevorstehende Insolvenz abwenden zu können. Für die Gesellschafterdarlehen wird mit einer hohen Verzinsung geworben, beim BAC Life Trust 6 beispielsweise mit einer Verzinsung von 12 %. Die betroffenen Anleger sollten sich genau überlegen, ob sie noch weiteres Kapital aufs Spiel setzen. Selbst bei Zahlung der Darlehen ist nicht ausgeschlossen, dass später doch noch Insolvenz angemeldet werden muss. Sollte es zur Verwertung der Policen durch die Wells Fargo Bank kommen, könnten auch die freiwilligen Nachschüsse verloren sein. Nach unseren Recherchen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Untreue und Kapitalanlagebetrug gegen die Verantwortlichen der BAC. Gerade auch vor diesem Hintergrund sollten keine weiteren Gelder ungeprüft an die Gesellschaft bezahlt werden. Den geschädigten Anlegern wird empfohlen, ihren Fall möglichst frühzeitig von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Ggf. kommen Schadensersatzansprüche gegen Banken und den Berater in Frage, wenn der Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung informiert worden ist.
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical – Anleger bestätigt.
Der BGH urteilte, dass der englische Lebensversicherer Clerical Medical seinen Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sei, da er den Kunden ein unrichtiges Bild von den zu erwartenden Renditen vermittelt habe. Zudem seien die Kunden auch nicht ausreichend über die Funktionsweise der Versicherungen informiert worden.
Beachtlich: Der BGH kam zu dem Schluss, dass Clerical Medical den Anlegern die ursprünglich versprochenen Auszahlungen aus dem Vertrag leisten muss, unabhängig von dem ermittelten Wert der Versicherung. Dies ist vor allem für Anleger, deren Schadensersatzforderung inzwischen verjährt ist, von großer Bedeutung. Der BGH stellt in seinen Urteilen klar, dass Clerical Medical für die Pflichtverletzung selbst haften muss und nicht ihre Berater.
Durch die Urteile des BGH haben sich die Aussichten geschädigter Anleger wesentlich verbessert. Der Mutterkonzern von Clerical Medical, Lloyds, hat nach eigenen Angaben bereits Rückstellungen in Höhe von 220 Millionen Euro für Prozesse und Anlegeransprüche allein in Deutschland gebildet. Geschädigten Anlegern ist daher zu raten, ihre Ansprüche gegen Clerical Medical so schnell wie möglich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geltend zu machen.
Wie längst bekannt, hat die DSK Leasing GmbH & Co. KG aus Oberhaching Ende 2011 ihre Auflösung beschlossen. Den Anlegern werden im Rahmen der Liquidation Aktien der österreichischen Autobank AG angeboten, die im Herbst 2012 im Wege der Vorabausschüttung an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die Anleger wurden nun aufgefordert, ihre Depotdaten mitzuteilen. Anleger sollten dieser Forderung nicht ungeprüft nachkommen. Unserer Ansicht besteht die Gefahr, dass die Anleger ihre Ansprüche gegen die DSK Leasing auf Schadensersatz und Rückabwicklung verlieren. Des Weiteren ist fraglich, welchen Wert die Aktien der österreichischen Autobank AG tatsächlich haben. Wir rechnen nicht damit, dass die Vorzugsaktien der Autobank AG irgendwann an der Börse handelbar sein werden. Betroffene Anleger sollten sich daher angesichts der drohenden Auflösung der DSK Leasing von einem in Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Die Beteiligung an der Fondax Select GmbH + Co KG wurde als „Die vielversprechendste Anlage der vergangenen Jahrzehnte“ beworben. Die Holzkirchner Fondax Unternehmensgruppe versprach mit ihren Beteiligungen in Schiffe, Immobilien und Private Equity gesicherten Wohlstand im Alter.
Tatsächlich werden die Anleger von der GmbH + Co KG bereits jetzt in Stich gelassen. Jahresabschlüsse werden nicht mehr veröffentlicht und keine Informationen mehr an die Anleger herausgegeben.
Wir haben recherchiert, dass 28% der Anlagegelder für „weiche“ Kosten wie Vertrieb, Geschäftsführung etc. verwendet wurden. Auf diese Weise ist es kaum möglich, Liquidität aufzubauen. Wir bezweifeln, ob und in welcher Weise überhaupt Investitionen in die jeweiligen Objekte erfolgt sind. Das Platzierungsvolumen von 40 Millionen Euro dürfte im Wesentlichen noch nicht zur Verfügung stehen, sondern durch die Ratenzahler erst in den nächsten Jahrzehnten erbracht werden. Unserer Ansicht nach ist zu befürchten, dass kein Kapital für die beabsichtigten Investitionen bereit steht und die versprochene Rendite nicht erzielt werden kann. Im Gegenteil besteht das Risiko, dass die Anleger weiter in die verlustträchtige GmbH + Co KG einzahlen müssen.
Wir empfehlen Anlegern dieser Beteiligung, ihre Beteiligung bei der GmbH + Co KG von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Wie uns bekannt wurde, hat die Garbe Logimac Inkassounternehmen mit der Beitreibung rückständiger Raten beauftragt. Im Falle der Nichtzahlung droht das Inkassounternehmen mit einem SCHUFA-Eintrag der Anleger. Die betroffenen Anleger sollten schnellstmöglich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und sich gegen die Forderung zur Wehr setzen. Unserer Ansicht nach könnten Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen, die der Forderung entgegengehalten werden können. Ein Anspruch auf Schadensersatz könnte sich aus der unbesicherten Darlehensvergabe in Höhe von € 25 Mio. an die Konzernmutter Garbe Holding AG bestehen. Die Konzernmutter erlitt durch Missmanagement so hohe Verluste, dass die Garbe Logimac das Darlehen abschreiben musste. Wir prüfen zudem auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführer der Garbe Logimac, denen die wirtschaftlich angeschlagene Situation der Darlehensnehmerin und das Risiko, dass das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden kann, bekannt gewesen sein musste.
Auch die Anleger der HTB Zweiten Hanseatischen Immobilienfonds müssen um ihr Kapital bangen. Die Ausschüttungen wurden auf die Hälfte herabgesetzt, Mieter der Zielobjekte mussten bereits Insolvenz anmelden. Die angekauften Beteiligungen entstammen zum größten Teil dem Emissionshaus Dr. Peters, das bereits negativ in Erscheinung getreten ist durch insolvente Fonds. Im schlimmsten Falle findet die HTB keinen neuen Mieter und kann die Darlehen nicht mehr bedienen. Kündigt die Bank das Darlehen, müsste das Objekt ggf. mit großem Verlust notverkauft werden.
Darüber hinaus enden die Mietverträge einiger Objekte in naher Zukunft und neue Mieter sind noch nicht in Sicht. Erhebliche Umbaukosten und Verkaufsabsichten der Zielfondsgeschäftsführungen lassen weitere finanzielle Engpässe vermuten.
Aufgrund der Abweichungen und Unregelmäßigkeiten wurde ein neuer Geschäftsführer gewählt. Es ist dennoch nicht sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Probleme gelöst und die prospektierten Ausschüttungen erwirtschaftet werden können. Im Gegenteil ist unserer Ansicht nach eine weitere negative Entwicklung zu befürchten, auch eine Insolvenz kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Falle einer Insolvenz wären die erhaltenen Ausschüttungen, die mit 23% relativ hoch waren, zurückzubezahlen.
Die Gesellschafter sollten daher rechtzeitig fachkundigen Rat einholen, ob sie aus dem Fonds aussteigen können.
Ebenfalls kommt eine Inanspruchnahme des Vermittlers in Betracht, wenn über die Risiken der Beteiligung nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.
Die 2004 gegründete IBG Innovative Beteiligungsgesellschaft mbH warb mit ihrer Kapitalanlage als „ergänzende Altersvorsorge“. Laut Emissionsprospekt wollte die IBG in Österreich zwei Ferienparks errichten und ein Hotel kaufen. Die Anleger sollten nach Ablauf von 20 Jahren eine regelmäßige Ausschüttung als zusätzliche Rente erhalten. Nach unseren Recherchen konnten nur etwa rund 6 Millionen Euro von dem prospektierten Anlagevolumen über 48 Millionen Euro eingeworben werden. Der Fonds konnte daher bis heute nicht geschlossen werden. Die Zahlen aus dem Jahresabschlussbericht 2008 deuten unserer Einschätzung nach darauf hin, dass die Ferienparks und das Hotel nicht errichtet bzw. gekauft wurden. Zudem sind nur Sachanlagen von etwa € 15.000 und ein weiteres Vermögen von etwa € 90.000 Euro ausgewiesen, obwohl rund 6 Millionen Euro Anlagegelder vorhanden sein müssten. Die Anleger sollten sich daher fragen, ob ihre Investitionen bei der IBG in guten Händen sind. Wir empfehlen betroffenen Anlegern, anwaltlich abklären zu lassen, ob sie zu weiteren Ratenzahlungen an die IBG verpflichtet sind.
König & Cie. wurde im Jahr 1999 gegründet und hat seitdem rund 90 Fonds aufgelegt, darunter um die 50 Schiffsfonds. In letzter Zeit müssen Anleger von König & Cie wegen gescheiterter Sanierungen oder drohender Insolvenzen um ihr Kapital bangen. Die Konzepte von König & Cie sind zum großen Teil nicht aufgegangen.
Anfang des Jahres erhielten Anleger der MS „Stadt Lübeck“ die Hiobsbotschaft, dass die Insolvenz des Fonds bevorstehe und die Anleger mit einer Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen rechnen müssen. Zwischenzeitlich wurde Insolvenz angemeldet.
Wie wir in Erfahrung bringen konnten, soll das Schiff MS Stadt Lübeck mittlerweile an den griechischen Reeder Costamare für 11,3 Mio Dollar, etwa die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises, verkauft worden sein. Dennoch ist fraglich, ob mit dem erzielten Verkaufspreis die Darlehen und Kredite bedient und damit eine teilweise Sanierung der Gesellschaft erreicht werden kann. Es ist auch noch nicht sichergestellt, dass die Anleger die Ausschüttungen nicht zurückzahlen müssen.
Geschädigte Anleger der MS „Stadt Lübeck“ sollten von einem Experten umgehend prüfen lassen, ob sie sich von der Beteiligung lösen können. Darüber hinaus kommen Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater in Betracht, wenn über die Risiken der Beteiligung nicht aufgeklärt wurde.
Die MS „King Robert“ wurde für über fünf Jahre, bis Ende 2013, an das japanische Unternehmen The Sanko Steamship verchartert. Doch nun droht dem Fonds der Ausfall der Einnahmen. Der Sanierungsversuch der japanischen Reederei Sanko Steamship ist gescheitert. Den Anlegern droht mit dem Ausfall des Charterers der Totalverlust ihrer Einlage.
Wir sehen folgende Ansatzpunkte: Laut Emissionsprospekt hat die Scorship Navigation GmbH & Co. KG zur Sicherung der Gesamtfinanzierung eine Garantie in Höhe von über € 34 Mio. abgegeben, die bis zum 17. Dezember 2012 verlängert wurde. Da nur etwa die Hälfte der zu erwartenden Anlagegelder eingeworben und die Platzierung des Fonds vom Vertrieb ausgesetzt wurde, könnte die Plazierungsgarantie grundsätzlich greifen. Falls die Platzierungsgarantie nicht durchgesetzt werden kann oder nicht werthaltig ist, könnten ggf. Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung gegen die Initiatoren und Emittenten in Erwägung gezogen werden.
Darüber hinaus könnten sich unserer Ansicht nach Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen auch daraus ergeben, dass die Risiken der unternehmerischen Beteiligung in dem Prospekt nicht hinreichend dargestellt sind. So wurde etwa über das Totalverlustrisiko, die hohen Vertriebskosten, das hohe Währungs- und Finanzierungsrisiko und die mangelnde Veräußerbarkeit der Beteiligung nicht ausreichend aufgeklärt. In Betracht kommen zudem Schadensersatzansprüche gegen den Berater, wenn dieser über die Risiken der Anlage nicht aufgeklärt hat.
Betroffene Anleger des Renditefonds 76 – MS „King Robert“ sollten baldmöglichst fachlichen Rat einholen, um angesichts des drohenden Totalverlusts die Möglichkeiten eines Ausstiegs aus ihrer Beteiligung abzuklären und sich um Schadensminderung bemühen.
Anleger der LeaseTrend AG, die ihre Beteiligung wirksam gekündigt haben, werden von der LeaseTrend AG aufgefordert, ein negatives Auseinandersetzungsguthaben auszugleichen. Die errechneten Auseinandersetzungsguthaben sind nicht transparent offengelegt. Wir empfehlen den Anlegern, die Forderung zunächst anwaltlich überprüfen zu lassen. Auch positive Auseinandersetzungsguthaben, die etwa nur ein Drittel der Einlage betragen, sollten auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Die LeaseTrend AG sehe sich aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten nicht imstande, das Guthaben in einer Summe auszuzahlen, sondern verweist die Anleger auf Ratenzahlungen. Dies kann jedoch für den Anleger im Falle einer möglichen Insolvenz von Nachteil sein. Betroffene Anleger sollten sich baldmöglichst von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Die MIDAS-Gruppe wurde im August 2011 von der S&K-Firmengruppe und deren Verantwortliche übernommen, angeblich um das Geschäft und die Rendite der MIDAS- Mittelstandsfonds zu optimieren. Wie kapital-markt intern in seiner Ausgabe vom 11.10.2013 berichtete, sollen dazu aus liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 -5 bis Mitte 2012 Darlehen in einer Höhe von über 24 Mio. Euro an verschiedene Firmen der S&K-Gruppe abgeflossen sein. Zins- und Darlehensrückzahlungen an die MIDAS Mittelstandsfonds habe es bislang keine gegeben. Der Wert der MIDAS-Beteiligungen ist daher erheblich gesunken. Es besteht der Verdacht, dass die Verantwortlichen der S&K-Gruppe Gelder aus den MIDAS – Fonds veruntreut haben. Unabhängig davon können die Anleger Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend machen. Wir haben die Prospekte geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass erhebliche Prospektfehler vorliegen. Ferner können die Berater oder Banken, wenn sie die MIDAS – Mittelstandsfonds als eine sichere Anlage, etwa zur Altersvorsorge, verkauft haben, haftbar gemacht werden.
Die Situation bei dem ehemals größten Emittenten geschlossener Fonds eskaliert. Anleger des MPC-Schiffsfonds „CPO Nordamerika-Schiffe 2“ erhielten kürzlich ein Schreiben der MPC-Treuhandgesellschaft TVP, in dem die Anleger gebeten werden, auf Forderungen aus einer Platzierungsgarantie gegenüber der MPC Capital in Höhe von mehr als elf Millionen US-Dollar zu verzichten. Auch die Anleger der Lebensversicherungsfonds MPC Leben Plus VII und MPC Leben Plus spezial VI sollen auf Forderungen gegenüber der MPC Capital in Höhe von 1,4 Millionen Euro verzichten. Auch weitere Fonds der MPC Capital befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage: die Schiffsbeteiligungen MPC Reefer Flotte I und II, MPC Offen Flotte – MS Santa B Schiffe benötigen frisches Kapital von den Anlegern. Betroffene Anleger sollten sich genau überlegen, ob sie auf ihre Ansprüche verzichten oder weiteres Kapital einzahlen. Wir empfehlen geschädigten Anlegern, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt Rat einzuholen. Unter Umständen bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber den damals beratenden Banken oder Vermittlern. Es können des weiteren Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung wegen Fehlern in den Emissionsprospekten vorliegen.
Die Anleger der München Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II und III müssen durch die Insolvenzen der Fonds um ihr investiertes Geld bangen. Im schlimmsten Falle ist ein Totalverlust zu befürchten. Dennoch muss das Geld der Anleger trotz Insolvenz nicht ganz verloren sein: die geschädigten Anleger können ihre Vermittler/Berater haftbar machen, wenn diese falsch beraten haben. Von einigen Anlegern haben wir erfahren, dass ihnen die Beteiligung als sicher oder als zur Altersvorsorge geeignet verkauft wurde. Tatsächlich handelt es sich hier aber um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes. Darüber hätten die Berater aufklären müssen. Auch hätten die Berater über die unserer Ansicht nach offensichtlichen Mängel im Prospekt hinweisen müssen. Wird der Berater wegen Falschberatung verurteilt, erhält der Anleger sein gesamtes investiertes Geld zzgl. Zinsen bzw. entgangenem Gewinn zurück. Diese Chance können jedoch nur diejenigen Anleger nutzen, die schnell reagieren: denn die Schadensersatzansprüche der München Fonds – Anleger drohen zum Teil mit Ablauf des 31.12.2013 zu verjähren. Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt so schnell wie möglich prüfen zu lassen.
Die Trustfonds UK 1, UK 2 und UK 3 wurden als eine der letzten Rothmann-Fonds durch das Emissionshaus Rothmann & Cie. AG (jetzt HFT) aufgesetzt und versprachen den Anlegern Sicherheit und hohe Renditen durch den Handel von Lebensversicherungen auf dem britischen Markt.
Die Kanzlei plan C hat die Emissionsprospekte der Trustfonds unter die Lupe genommen und ist der Ansicht, dass einige eklatante Prospektfehler bestehen.
Angebliche staatliche Einlagensicherung im Prospekt
Sowohl in dem Prospekt als auch in der Kurzbroschüre wird angegeben, dass die Einlagen im Falle der Insolvenz durch den staatlichen Einlagensicherungsfonds abgesichert seien. Des Weiteren wird behauptet, der Fonds und das Management würden durch die britische Finanzaufsicht Financial Services Authority (FSA) überwacht. In der Realität unterliegen nur die britischen Versicherungsgesellschaften der FSA-Aufsicht, und nicht etwa der Fonds oder das Fondsmanagement selbst. Auch handelt es sich bei der FSA nicht um eine staatliche Behörde. Zusätzlich würden bei Erwerb der Lebensversicherung die jeweils zugehörigen Garantien mit übernommen werden. Die Bezeichnung der Leistung als „garantierte Leistung“ ist unserer Ansicht nach irreführend. Bei dieser hohen Sicherheit wird in dem Emissionsprospekt beispielhaft ein Kapitalrückfluss von insgesamt 193 % vorgerechnet.
Kanzlei plan C hat erste Klagen auf Schadensersatz eingereicht
Wir sind der Ansicht, dass die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz und Rückabwicklung für die Anleger der Trustfonds gut stehen. Unserer Ansicht nach stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche, u.a. aus Prospekthaftung, gegen die handelnden Gesellschaften wie die Emittentin (Prospektherausgeberin), die Geschäftsführer und Initiatoren und ggf. weitere Verantwortliche zu. Zudem haben wir die Widerrufsbelehrungen geprüft und sind der Ansicht, dass diese nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung entsprechen. Dies bedeutet, dass der Vertrag auch heute noch widerrufen werden könnte. Als Folge der Rückabwicklung müssten die Anleger so gestellt werden, wie wenn sie die notleidende Beteiligung nicht geschlossen hätten.
Wir empfehlen den Anlegern der Trustfonds, rechtzeitig ihre Schadensersatzansprüche und Widerrufsrechte geltend zu machen.
https://www.kanzlei-plan-c.de/rothmann-trustfonds-uk-1-liquidation-geplant-wie-ist-abzustimmen/
Die Anleger der S&K-Gruppe müssen derzeit ständig neue Hiobsbotschaften verkraften. Im Februar erfolgte die Großrazzia in den Räumen der S&K und weiteren Gesellschaften und die Inhaftierung der Geschäftsführer Köller und Schäfer wegen Verdachts des Kapitalanlagebetruges und der Veruntreuung von Anlagegeldern. Nun mussten alle sechs Gesellschaften der S&K Insolvenz anmelden. Den Anlegern der S&K-Gruppe droht der Totalverlust. Dabei handelt es sich um folgende Gesellschaften: – Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG – Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG – Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG – S&K Investment Plan GmbH & Co. KG – S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG – S&K Investment – Asset Trust AG Auch weitere Gesellschaften sind von den Vorgängen der S&K-Gruppe betroffen: Im letzten Jahr hatte die S&K die Unternehmensleitung anderer Fonds übernommen, so beispielsweise von der SHB-Gruppe, den DCM-Fonds und der MIDAS-Gruppe. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob die S&K-Gruppe den Fonds Anlagegelder entzogen hat, um ihr Schneeballsystem aufrechtzuerhalten. Diese Gesellschaften mussten als Folge der S&K-Machenschaften ebenfalls Insolvenz anmelden: – FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (Mutter der SHB) – SHB Innovative Fondskonzepte AG – SHB Innovative Fondskonzepte GmbH – Deutsche Capital Management AG (DCM) Zwar sind die Fonds dieser Gesellschaften selbst nicht direkt von der Insolvenz betroffen, gleichwohl kann diese negative Auswirkungen auf die Fonds haben und bis zur Handlungsunfähigkeit führen. Wie sollen geschädigte Anleger handeln? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt soll Vermögen im Wert von mehr als € 100 Mio. zugunsten der geschädigten Kapitalanleger gesichert haben. Dieses beschlagnahmte Geld fließt jedoch nicht automatisch den geschädigten S&K-Anlegern zu. Die Anleger müssen ihre Ansprüche selbst zivilrechtlich durchsetzen und/oder im Wege der Rückgewinnungshilfe beantragen. Zudem sollten die Anleger baldmöglichst ihre Rechte selbst gegenüber den jeweiligen Insolvenzverwaltern der Fonds geltend machen, damit kein Rechtsverlust eintritt. Die Anleger sollten auch dem Risiko, dass der Insolvenzverwalter gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordert, durch eine anwaltliche Vertretung rechtzeitig versuchen entgegenzuwirken. Daneben sollten die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Beteiligung zustehen, etwa weil sie über die Risiken der Anlage falsch beraten wurden. Die Anleger, die sich an einem Fonds beteiligt haben, der nun durch die S&K-Vorgänge in Bedrängnis geraten ist, sollten schnellstmöglich die Situation ihres Fonds und ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem spezialisierten, mit der S&K-Gruppe befassten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Die SHB-Gruppe hat über die 2001 gegründete SHB Innovative Fondskonzepte AG sechs geschlossene Fonds konzipiert und emittiert, so den Businesspark Stuttgart Fonds, den SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds, den SHB Erlenhofpark München-Unterhaching Fonds, den Einkaufszentrum Carré Göttingen Fonds, den SHB Altersvorsorge Fonds und den SHB Renditefonds 6. Die Beteiligungen wurden alle als zur Altersvorsorge geeignet und als „sichere Rente“ beworben. Die Stiftung Warentest hat bereits 2008 die SHB-Fonds auf ihre Warnliste gesetzt. Tatsächlich bergen alle Fonds das Risiko des Totalverlustes. Keiner der SHB – Fonds hat sich prospektgemäß entwickelt. Im letzten Jahr stiegen als „neue starke Gesellschafter an der Spitze“ die Geschäftsführer der S & K -Gruppe, Herr Köller und Herr Schäfer, in die Muttergesellschaft der SHB, die FIHM Fonds und Immobilien Holding AG, ein. Mit Schrecken mussten die Anleger der SHB-Fonds im Februar erfahren, dass gegen die Herren Köller und Schäfer eine Großrazzia durchgeführt wurde und gegen diese wegen Kapitalanlagebetruges und Untreue ermittelt wird. Als Folge dieser Geschehnisse mussten die Mutter der SHB Fonds, die FIHM Fonds, die SHB Innovative Fonds Konzepte AG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH Insolvenz anmelden. Zwar sind die SHB-Fonds als eigenständige Gesellschaften nicht unmittelbar von der Insolvenz betroffen, dennoch ist dringender Handlungsbedarf angesagt. So mussten die Anleger verschiedener SHB-Fonds kürzlich erfahren, dass sich ihr Fonds in einer wirtschaftlich kritischen Situation befände, da die alte Geschäftsführung Fehlentscheidungen getroffen habe. Dennoch wurde in vor kurzem anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlungen die bisherige Geschäftsführung der SHB – ohne jegliche Alternative – mit einem langfristigen Festvertrag und einer üppigen Geschäftsführervergütung trotz Kritik von anwesenden Gesellschaftern wieder „gewählt“. Unserer Ansicht nach konnte dies nur durch mangelnden Informationsfluss an die Gesellschafter und Mehrheitsbildung der Treuhänderin geschehen. Die Geschäftsführung hat seit mehreren Jahren konsequent verhindert, dass sich die Gesellschafter untereinander austauschen und zur Stimmbildung mobilisieren können. Um den Gesellschaftern eine höhere Stimmgewalt zu geben und auf die Geschäftsführung mehr Druck ausüben zu können, haben sich unsere Mandanten zur einer Aktionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Informationen Aktionsgemeinschaft SHB Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche wegen Mängeln im Fondskonzept – und Prospekt und aufgrund der Fehlentscheidungen der Geschäftsführung zu prüfen. Auch Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds und die Frage, ob monatliche Raten weiterbezahlt werden müssen, sollten rechtssicher geklärt werden. Zudem können die Vermittler des Fonds haftbar gemacht werden, wenn sie diesen als Altersvorsorge verkauft haben. Ferner ist zu recherchieren, inwiefern die einzelnen SHB-Fonds von den S&K-Machenschaften tatsächlich betroffen sind. Beim Renditefonds 6 wurden beispielsweise € 4,5 Mio. nachweislich veruntreut. Die Anleger sollten sich so schnell wie möglich von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Rechtsanwalt über ihre Handlungsmöglichkeiten beraten lassen.