Außergerichtliche Tätigkeit

Warum klagen, wenn auch so eine Einigung möglich ist.

Eine Klage ist für uns nur das letzte Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen. Davor versuchen wir alles, um eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern.

 

Nach Prüfung Ihrer Anspruchsgrundlagen entwerfen wir Anspruchsschreiben an den/die Gegner, fordern den Gegner zur Abgabe eines notariell beglaubigten Schuldanerkenntnisses auf und treten mit dem Gegner, falls möglich, in Vergleichsverhandlungen ein. Mit unserem Verhandlungsgeschick konnten wir für unsere Mandanten auch außergerichtlich schon viel erreichen.

 

Falls ein Vergleich nicht zustande kommt oder wirtschaftlich für Sie nicht rentabel ist, setzen wir Ihre Forderung gerichtlich für Sie durch.