Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Gesellschaft von Bit-Wise. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website bit-wise.co Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnung der BaFin
Bit-Wise bewirbt sich auf seiner Webseite:
„Handel Mit Echtem Vorteil
Und Vertrauen.
Wir sind bestrebt, außergewöhnlichen Kundenservice, marktführende Handelsbedingungen, umfangreiche Marktforschungstools und eine hochmoderne Handelsplattform zu bieten.
- Hebelwirkung bis zu 1:400
- Blitzschnelle Ausführung zu möglichst geringen Kosten
- Sichere Einzahlungen, schnelle Auszahlungen
- Erweiterte Marktforschungsressourcen
- Erstklassige Sicherheit mit starker Verschlüsselung“
Bit-Wise wirbt ferner mit mehr als 150.000 zufriedenen Kunden.
Bit-Wise hat keine Erlaubnis der BaFin
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt Bit-Wise aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition Abstand nehmen. Es liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug vorliegen, auch Scam genannt.
Warnzeichen!
Wir haben recherchiert, dass die Domain bit-wise.so erst am 16.01.2024 registriert wurde. Von 150.000 zufriedenen Kunden kann daher nicht die Rede sein. Auch erfolgte die Registrierung über den Anonymisierungsdienst „NameCheap“, d.h. der Betreiber bleibt anonym. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken.
Dies sind alles Indizien für einen Online-Trading-Betrug.
Sichern Sie alle Beweise – dies erleichtert eine Rückführung Ihrer Gelder
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung nachverfolgen lassen.
„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Großartiger Erfolg für die Kanzlei plan C
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bit-Wise haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: