Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 7.10.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Northmill Bank AB, Stockholm, Schweden, nicht Betreiberin der Website mono-im.de ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Ebenfalls besitzen sie keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
mono-im.de bzw. Mono besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte auf der Website mono-im.de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Website wird Bezug genommen auf Erlaubnisse der Schwedischen Finanzaufsicht Riksgälden, die jedoch sämtlich zugunsten der Northmill Bank AB erteilt wurden. Es liegt somit ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vor.
Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB
Mono behauptet auf der Webseite mono-im.de , „Europas führende Zinsplattform“ und eine eingetragene Marke der Northmill Group AB in Schweden zu sein. Laut Internetseite bietet Mono by Northmill Kunden eine sichere Online-Plattform, die es ihnen ermöglicht, mehr als 200 Einlagenkonten von über 50 Banken zu vergleichen und mit nur wenigen Klicks so viele Konten zu eröffnen, wie sie benötigen. Die Plattform bietet angeblich außerdem rund um die Uhr Berichte und konsolidierte Kontoauszüge für alle Konten, die bei allen Banken für einen beliebigen Zeitraum geführt werden. Mono wirbt u.a. mit den folgenden Worten:
„Suchen und wählen Sie aus Hunderten von Konten – einschließlich exklusiver und marktführender Zinsen – von bis zu 50+ Banken, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Zinsen erhalten. Vollständige Kontrolle über Ihr Geld mit Zugriff rund um die Uhr über unsere hochsichere Mono-Plattform. Wir bieten die größte Auswahl an Angebot an damit Sie Ihr Geld auf bis zu 50+ Banken verteilen können, um Ihre Zinsen mit der Einlagensicherung zu maximieren. Schützen Sie Ihr Geld noch heute!“
Auf der Webseite werden Partnerbanken, auch bekannte Banken wie die HSBC und Santander Bank, als Referenz angegeben. Im Impressum wird als Adresse „Mono by Northmill AB, Unter den Linden 24, 10117, Berlin genannt.
Dies trifft laut BaFin nicht zu. Die unbekannten Betreiber haben laut BaFin die Identität der Northmill AB missbraucht. Mono besitzt keine Erlaubnis der BaFin und die Geschäftsangaben sind nicht verifizierbar. Die schwedische Northmill AB hat mit mono-im.de in Wirklichkeit nichts zu tun.
Dringender Verdacht auf Anlagebetrug
Alle diese Umstände rechtfertigen die Annahme, dass es sich bei dem Angebot von Mono bzw. mono-im.de um ein betrügerisches Angebot handelt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Hier deutet alles auf eine Betrugsmasche hin. Bei Geldanlagen im Internet sollte man äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens bzw. einer Bank lässt sich für einen Laien nur schwer durchschauen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug. Vertrauen Sie Ihr Geld nicht der Mono-Plattform an.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Haben Sie bei Mono investiert oder sind Sie eines anderen Anlagebetruges z.B. Trading Betrug, Krypto Betrug etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend die Gesellschaft machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: