Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat bereits über die Erfahrungen ihrer Mandanten mit Aphelium Trade berichtet.
Hier zum Bericht der Kanzlei plan C
Auch die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2024 vor Angeboten auf der Website apheliumtrade.com (jetzt erreichbar unter: https://trading.aphelium-trade.com). Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Keine Erlaubnis der BaFin – Identitätsmissbrauch zu Lasten britischer Unternehmen vor
Aphelium Trade gibt vor, in Großbritannien durch die FCA (Financial Conduct Authority), in Zypern durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und in Deutschland durch die BaFin autorisiert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. In diesem Zusammenhang liegt nach Stellungnahme der BaFin teilweise ein Identitätsmissbrauch zulasten britischer Unternehmen vor.
Erfahrungen unserer Mandanten mit Aphelium Trade
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, teilt mit, dass sie tagtäglich weitere Anfragen von geschädigten Aphelium Anlegern erhält und mittlerweile für zahlreiche Anleger tätig ist. Der Schaden der von der Kanzlei vertretenen Anleger geht mittlerweile in die Hunderttausende.
In den meisten Fällen wurden die Mandanten von der vermeintlichen Brokerin „Emilia Stockman“ zu immer weiteren Geldüberweisungen animiert.
Übernommen hat dann ein Herr „Edelmann“ oder Herr „Eggemann“, angeblich der Chef von Frau Stockman „Head of Finance department“.
Großes Risiko durch Fernwartungszugriffe wie AnyDesk
In allen Fällen haben die Mandanten ihre Personalausweise an die Täter übermittelt und die Täter nahmen Zugriff auf die Computer unserer Mandanten durch eineFernwartungssoftware wie AnyDesk etc., angeblich um die Kunden zu unterstützen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Ein solcher Fernwartungszugriff ist mit einem hohen Risiko verbunden. In vielen Fällen laden die Täter Trojaner auf die Computer der Kunden und können so ihre Daten ausspähen. Hier sollten von den Geschädigten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um einen Identitätsdiebstahl bzw. Missbrauch zu verhindern und um sich nicht dem Risiko einer möglichen Beteiligung an einer Geldwäsche auszusetzen. Das Gute ist aber: die Täter hinterlassen damit Spuren: Die AnyDesk-Zugriffe können protokolliert und die verwendeten AnyDesk-ID recherchiert werden. Eine Datenauskunft bei AnyDesk kann direkt zu den Tätern führen. Hier ist schnelles Handeln gefragt.“
Um Ihr Geld zurück zu erhalten, müssen Sie aktiv werden!
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: