Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform auraswiss.net im Fokus, da ihr unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 3.01.2025 vor Angeboten von AuraSwiss. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website auraswiss.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Formulierungen wie „Die Erweiterung Ihres Vermögens beginnt jetzt!“ locken.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer gültigen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von auraswiss.net verfügen jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis. Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Vorsicht bei Online-Anlageangeboten
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit auraswiss.net und erhalten Sie keine Auszahlung?
Warnzeichen: Handelsplattform erst kürzlich registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von auraswiss.net erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain auraswiss.neterst am 16.09.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Eine kurze Existenzzeit deutet darauf hin, dass die Plattform möglicherweise nur vorübergehend betrieben wird, ein typisches Muster bei betrügerischen Angeboten.
Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap Inc., um seine Identität zu verschleiern. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Großer Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug: Verdächtiger festgenommen, Vermögen gesichert
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit auraswiss.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: