Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 13.03.2023 vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank durch die Handelsplattform trustgates.net.
Die BaFin stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Webseite trustgates.net Verbraucherinnen und Verbrauchern auf ihrer Handelsplattform Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbieten, ohne eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu haben.
Auf der Handelsplattform trustgates.net bewirbt sich Trustgates als seit über 20 Jahre führender Online-Handelsdienstleister, der Investitionsdienstleistungen für den Handel mit Devisen und CFDs auf Indizes, Metalle, Energien, Aktien und Anleihen und Kryptotrading anbiete:
„Seit der Gründung im Jahr 2001 hat die Trustgates-Gruppe ihre Reichweite kontinuierlich erweitert und bietet heute ihre Dienstleistungen weltweit über ihre regulierten Handelsunternehmen an. Damit hat sich Trustgates zu einer wahrhaft globalen Organisation entwickelt. Wir bei Trustgates sind davon überzeugt, dass unsere Präsenz in verschiedenen geografischen Regionen es uns ermöglicht, unseren Kunden einen intelligenten Service und Support zu bieten, wo immer sie sich für den Handel entscheiden.“
Trustgates.net besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so sollten die Alarmglocken beim Anleger schrillen.
Kein Zusammenhang zur Tradegate AG Wertpapierhandelsbank – Identitätsdiebstahl durch unbekannte Dritte laut BaFin
Auf der Webseite wird laut BaFin zudem behauptet, trustgates.net gehöre zur Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Das ist laut BaFin nicht der Fall, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Identitätsdiebstahl ist nicht leicht zu erkennen
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: als Adresse gibt Trustgates neben einer Anschrift in Dubai „Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin“ an. Dies ist auch die Anschrift der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Dies deutet auf den von der BaFin festgestellten Identitätsdiebstahl hin.
Die Recherchen der Kanzlei plan C haben ferner ergeben, dass die Webseite erst am 09.06.2022 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz von trustgates.net kann daher nicht die Rede sein.
Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC registriert ist.
All dies können „red flags“, also Warnzeichen, für einen möglichen betrügerischen Broker bzw. Anlagebetrug sein.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis sollte dies genau hinterfragt werden.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Trustgates haben oder Opfer eines Anlagebetruges (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: