Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies am 30.09.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass unbekannte Dritte, die unter „Binance Deutschland GmbH & Co. KG“ bzw. „Binance.GmbH“, „Binance-de.com“ oder „Binance.com“ auftreten und Anlegern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG bzw. dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Laut BaFin versuchen die unbekannten Täter, Anleger dazu zu bringen, auf Grundlage einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ Einzahlungen für eine vorab zu zahlenden „Kapitalertragsteuer“ zu tätigen. Dadurch sollen sie die Auszahlung vermeintlicher Gewinne erreichen oder Schäden ausgleichen, die ihnen zuvor durch Investitionen bei betrügerischen Brokern entstanden sind. Die entsprechenden E-Mails und Anrufe sind laut BaFin nicht der Binance Deutschland GmbH & Co. KG, Hannover, zuzurechnen.
Regelmäßig wollen die Täter mit Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk oder TeamViewer auf die Rechner der Anleger zugreifen. Das sollten Sie auf keinen Fall zulassen.
Kapitalertragssteuer ist untrügliches Zeichen für Trading-Betrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug- und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Auch an uns wenden sich zahlreiche Mandanten, die angeblich von „Binance“ kontaktiert wurden, mit dieser „Rechnung zur Kontoauflösung“ in Form einer „Kapitalertragssteuer“. Achtung: Bei der Forderung einer Kapitalertragssteuer handelt es sich immer um einen Betrug! Für eine zu zahlende Steuer ist nicht der Broker oder eine Kryptowährungsbörse wie Binance zuständig, sondern immer das Finanzamt. Eine Steuer ist auch niemals vorab zu zahlen, sondern erst nach Erhalt der Gewinne. Prüfen Sie das Dokument genau und ziehen Sie rechtzeitig einen auf Online-Trading spezialisierten Anwalt zu Rate.“
Lesen Sie hierzu auch: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/
Echter Erfahrungsbericht eines durch Trading-Betrug geschädigten Mandanten
Der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C liegen mehrere solche gefälschten Dokumente von „Binance“ vor: sie vertritt u.a. einen Mandanten, der von „Binance Deutschland GmbH & Co. KG“ eine „Rechnung zur Kontoauflösung“ erhalten hat, über 9,7% „Kapitalertragssteuer“ in Höhe von € 30.310,53 um den „freizugebenden Gesamtbetrag“ in Höhe von € 312.479,76, den er über eine Trading-Plattform erwirtschaftet haben soll, auszuzahlen. Die Kapitalertragssteuer sei innerhalb von 2 Tagen zu zahlen.
„Auf den ersten Blick sieht das Dokument echt aus, als stamme es von Original Binance“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Das Logo von Binance befindet sich darauf und sogar ein QR-Code, der automatisch auf die echte binance.com-Webseite führt. Auffällig ist jedoch, dass als Email eine Freemail-Adresse (Binance_DE@protonmail.com) angegeben ist. Original Binance verwendet natürlich keine Freemail-Adressen. Auch die angegebene Anschrift „Binance Deutschland GmbH & Co. KG, Gottlieb-Olpp-Str. 14/5, 72076 Tübingen“ ist falsch. Die echte Binance Deutschland GmbH & Co. KG befindet sich in Hannover. Recherchiert man nach dem angegebenen persönlich haftenden Gesellschafter „JP Process Systems GmbH, 72076 Tübingen“, so stellt man fest, dass die GmbH im Handelsregister bereits gelöscht ist. Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen. All diese Umstände sprechen für einen Trading Betrug und einen Identitätsmissbrauch von Original Binance“.
Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Steuer und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem Anwalt für Trading Betrug auf.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sollte von Ihnen eine „Kapitalertragssteuer“, oder ähnlich ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Auszahlungsgarantie“, Kautionen oder Provisionen von Binance, einer anderen Stelle oder Ihrem Online-Trading-Broker als Bedingung für die Auszahlung gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers geworden.
Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.
Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unser Mandant, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: https://kanzlei-plan-c.de/news/achtung-opfern-von-krypto-trading-betrug-droht-weiterer-schaden-durch-identitaetsdiebstahl/).
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: