Die BaFin teilte am 20.1.2022 mit, dass die Invest Area LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Werbung mit fingierter BaFin-Zertifizierung
Die Online-Tradingplattform geht besonders perfide vor, um sich das Vertrauen der Anleger zu erschleichen. Mandanten teilten uns mit, dass sich auf der Internetseite im Menüunterpunkt „Legal“ u.a. das Logo der BaFin befindet. Wird das Logo angeklickt, gelangt man auf eine angebliche Homepage der BaFin (portal.mvp.bafin.com.de), auf der eine Lizenzierung der Invest Area LTD durch die BaFin vorgetäuscht wird. Die BaFin bestätigte, dass die BaFin-Seite (portal.mvp.bafin.com.de) fingiert ist. Die echte Homepage der BaFin lautet: https://www.bafin.de/.
Zudem werden laut BaFin in diesem Menüunterpunkt zwei Logos zweier weder national noch international mandatierter Aufsichtsbehörden mit den Bezeichnungen „MFA Markets Financial Authority“ sowie „Swiss SFINS“ bzw. „SFINS Financial Securities“ Regulierungen der Invest Area LTD in Großbritannien und in der Schweiz fingiert.
Achtung vor gefälschten Zahlungsaufforderungen durch die BaFin
Wir warnen auch vor gefälschten BaFin-Dokumenten mit Zahlungsaufforderungen. Uns sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Betrüger gefälschte Zertifikate und Emails im Namen der BaFin verschicken und Anleger auffordern, Überweisungen auf angebliche Konten der BaFin vorzunehmen, etwa als Sicherheit um Bitcoin-Gewinne aus Trading-Investitionen auszuzahlen oder Verluste durch Online-Trading auszugleichen. Überprüfen Sie, ob die Kontaktperson bzw. der Absender existieren und seriös sind. Oftmals lässt sich der Betrugsversuch bereits an der Emailadresse erkennen.
Seien Sie sich bewusst: Die BaFin fordert nach eigener Aussage niemals Zahlungen von Anlegern ein und wendet sich nie an einzelne Personen, um sie im Hinblick auf konkrete Trading- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte zu beraten oder zu unterstützen.
Gründliche Recherche vor Investition ratsam
Dies zeigt, dass auch einer vermeintlichen Zertifizierung bzw. Erlaubnis durch die BaFin bzw. anderen Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnet werden muss. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Aber selbst wenn eine Erlaubnis durch die BaFin oder andere Aufsichtsbehörden vorhanden ist, heißt es nicht automatisch, dass das Unternehmen seriös ist. „Die Erlaubnis durch die BaFin ist in etwa vergleichbar mit einem Führerschein“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Auch mit Führerschein kann man fahren wie der letzte Henker. Deshalb sollte immer Vorsicht bei Anlageangeboten im Internet angebracht sein“.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von investarea oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Die Kanzlei plan C analysiert Ihre Situation und klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen zu können, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften zusammen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: