Die Kanzlei plan C, die auf die Vertretung geschädigter Anleger gegen betrügerische Broker spezialisiert ist, hat durch ihre Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den betrügerischen Broker interactive-trading einen weiteren Erfolg errungen. Die BaFin teilte uns am heutigen Tag mit, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt (gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz). Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Kanzlei plan C hofft, durch das Verbot der interactive-trading.com durch die BaFin weitere Anleger vor einem Anlagebetrug bewahren zu können.
interactive-trading.com hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis
Nach Aussage der BaFin rechtfertigen die Inhalte der von der Innovative Software Solutions LLC betriebenen Webseite interactive-trading.com die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG (§ 32 Absatz 1 KWG). Unternehmen, die sich eine solche Erlaubnis nicht besitzen und trotzdem solche Geschäfte durchführen, sind den Kunden zu Schadensersatz verpflichtet.
Über die erforderliche Erlaubnis nach KWG verfügt interactive-trading.com nicht und handelt daher unerlaubt. Die Geschäftstätigkeit von interactive-trading ist somit einzustellen und muss abgewickelt werden.
Auf ihrer Broker-Plattform präsentiert sich interactive-trading.com als weltweites Online-Trading Unternehmen, mit „einzigartigen Entscheidungen im Differenzvertrag und Devisenhandel“. Die Gesellschaft bietet den Anlegern angeblich laut Website eine „garantierte Sicherheit“ („Wir überwachen das System Tag und Nacht, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten“) und „sofortige Auszahlungen der Gewinne“.
Betrug durch fingierte Handelsplattform
Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass der „Online Broker“ interactive-trading in Wahrheit mit den Investitionen der Anleger überhaupt nicht handelt. Die Broker – Plattform und die Tradingverläufe sind lediglich fingiert.
Das Trading – Portal besitzt, wie bei den betrügerischen Brokern üblich, kein Impressum und gibt keine Anschrift und keine verantwortlichen Kontaktpersonen an. Angeblich soll eine „Niederlassung“ in Berlin bestehen, aber es werden aber keine Kontaktdaten auf der Homepage angegeben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die „Innovative Software Solutions LLC“, mit Sitz in St. Vincent und Grenadinen für die Handelsplattform verantwortlich ist.
Auszahlung des Guthabens wird von weiteren Zahlungen abhängig gemacht
„Um eine Auszahlung der angeblichen Gewinne zu erhalten, mussten unsere Mandanten weitere Zahlungen, beispielsweise für angebliche Steuern und Gebühren, leisten. Die Anleger werden massiv unter Druck gesetzt, weiter zu zahlen. Viele Anleger sind so verunsichert, dass sie weitere Zahlungen leisten, um endlich die begehrte Auszahlung zu erhalten“ erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf die Vertretung geschädigte Online-Anleger spezialisierten Kanzlei plan C. „Eine Auszahlung erfolgte dennoch in keinem einzigen Fall“.
Rechtsanwältin Nauschütz rät den geschädigten Anlegern: „Zahlen Sie auf keinen Fall weiteres Geld an diese Gesellschaften. Sie werden auf diesem Weg Ihren angeblichen Gewinn oder Ihre Investition nicht zurückerhalten.“ Auch bei angeblichen Recovery-Unternehmen, die versprechen, das verlorene Geld wieder zurückzuholen, ist höchste Vorsicht geboten: meist handelt es sich um weitere Betrüger, oftmals aus demselben Täterkreis.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von interactive-trading oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Die Kanzlei plan C analysiert Ihre Situation und klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen zu können, arbeiten wir, auch im Fall interactive-trading, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften zusammen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
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