Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies am 7.10.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die BFE Bank mit angegebenem Geschäftssitz in Paris, Frankreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
BFE Bank bietet unerlaubt Finanzierungen und Geldanlagen über das Internet an
Die BFE Bank bietet auf ihrer Webseite „bfe-bnk.com“ verschiedene Finanzdienstleistungen, Kreditgeschäfte und Geldanlagen an, wie Bankkonten, Sparkonten, Kreditkarten, Kredite, Versicherungen u.ä.. Die BFE Bank gibt an, 17 Jahre Erfahrung und 950.000 aktive Kunden zu haben. Auf ihrer Webseite wirbt sie mit den folgenden Worten:
Lassen Sie uns ein Vertrauensverhältnis aufbauen!
Werden Sie zufriedener Kunde: Machen Sie mit!
Die Bank des Europäischen Fonds für Solidarität und Investitionen ist eine genossenschaftliche Banque Populaire. Es gehört seinen Mitgliedskunden. Sie halten über ihre Anteile das gesamte Kapital der Bank und sind an den Entscheidungen der Bank beteiligt. Sie ermöglichen es ihm, sich selbst zu finanzieren und an der Entwicklung der Realwirtschaft in den Gebieten, in denen es ansässig ist, teilzuhaben.
Bei der BFE BANK kennt Ihr persönlicher Berater Sie und versteht Ihre Bedürfnisse. Er hört sich Ihre Situation an, berät Sie und bietet Ihnen die besten Lösungen an. Was auch immer Ihre Lebensprojekte sind, ob groß oder klein, unsere Berater stellen Ihnen ihre ganze Erfahrung zur Verfügung, um Sie individuell zu unterstützen.
BFE Bank besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte der von der BFE Bank betriebenen Website bfe-bnk.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG und das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis, wie die BFE Bank.
Fehlende Erlaubnis ist ein Indiz für Anlagebetrug
„Wenn eine Erlaubnis der BaFin fehlt, ist besondere Vorsicht angebracht“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Seriöse Banken bzw. Unternehmen können die von der BaFin erforderliche Genehmigung vorweisen. Hier deutet alles auf eine Betrugsmasche hin. Bei Geldanlagen und Krediten über das Internet sollte man äußerste Vorsicht walten lassen und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Bank bzw. das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Informationen darüber, ob eine bestimmte Bank bzw. bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin. https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Haben Sie bei der BFE Bank investiert oder Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen oder sind Sie Opfer eines anderen Anlagebetruges z.B. Trading Betrug, Krypto Betrug etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend die Gesellschaft machen, darüber hinaus stehen ihnen ggf. Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Bank – bzw. Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: