
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Festgeldbetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die auf gefälschte Festgeldangebote im Internet hereingefallen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nahezu täglich vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Online-Plattformen. Am 26. März 2025 veröffentlichte sie eine aktuelle Warnung vor der sogenannten Brahams & Goldbach Group bzw. der Website brahams-goldbach-group.com.
Warnung der BaFin vor Brahams & Goldbach Group
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 26.03.2025 vor Angeboten der Brahams & Goldbach Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen insbesondere die angebliche Vermittlung von Fest- und Tagesgeldern bei europäischen Banken an.
Auf der Website brahams-goldbach-group.com werden darüber hinaus weitere Kapitalanlagemöglichkeiten präsentiert. Der Betreiber tritt dort an einer Stelle auch unter der Bezeichnung „MA BV Brahams & Goldbach Group“ auf. Als Geschäftsadressen werden auf der Website Anschriften in Amsterdam, Niederlande, und Brüssel, Belgien, genannt. In Formularen, die von der Brahams & Goldbach Group verwendet werden, wird zudem eine weitere Anschrift in Pijnacker, Niederlande, angegeben.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von „brahams-goldbach-group.com“ bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Festgeldbetrug häufig schwer erkennbar – besonders bei Identitätsmissbrauch
Insbesondere in Fällen, in denen betrügerische Anbieter unter dem Namen real existierender Finanzdienstleister auftreten, gestaltet sich die Erkennbarkeit für Anleger als äußerst schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, weist darauf hin:
„Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung – ein Vertrauen, das bei vollständig fingierten Online-Plattformen fehl am Platz ist. Diese vermeintliche Sicherheit wiegt Investoren in einem trügerischen Gefühl von Schutz. Bei Angeboten, denen es an einer erforderlichen Erlaubnis durch die BaFin mangelt, handelt es sich in der Regel um unerlaubte – und regelmäßig betrügerische – Geschäfte. Gerade für nicht fachkundige Anleger ist es nahezu ausgeschlossen, derartige Täuschungsstrukturen frühzeitig zu durchschauen. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der Anbieteridentität und Zulassung.“
Festgeldbetrug im Fokus: BILD interviewt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an medialer und gesellschaftlicher Relevanz. Auch die BILD-Zeitung widmete sich kürzlich dieser aktuellen Betrugsmasche Festgeld-Betrug und führte ein Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz – Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C und anerkannte Expertin im Bereich des Anlagebetrugs.
Im Gespräch schildert Frau Nauschütz die immer ausgeklügelteren Methoden, mit denen sich Betrüger das Vertrauen von Anlegern erschleichen – häufig unter dem Deckmantel real existierender Finanzinstitute. Zudem erläutert sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen, um Verluste zu minimieren und investiertes Kapital gegebenenfalls zurückzuerlangen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Festgeldbetrug in der BILD online:
Erfolgreich im Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C erzielt weitere Rückflüsse für Mandanten
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich: Betroffene Anleger sollten ihre Rechte konsequent wahrnehmen. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht seine Chancen erheblich, das investierte Kapital ganz oder teilweise zurückzuerhalten.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: Schnelles Handeln ist entscheidend
„Handeln Sie umgehend! Lassen Sie sich so früh wie möglich anwaltlich beraten, um erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Je schneller Sie reagieren, desto größer ist die Chance, das investierte Kapital – insbesondere bei Überweisungen auf europäische Konten – zurückzuerhalten“, rät Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug.
Gute Nachrichten für Geschädigte:
In den meisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Vertretung bei Festgeldbetrug. Die Kanzlei plan C konnte in zahlreichen Fällen erfolgreich eine Deckungszusage zugunsten ihrer Mandanten durchsetzen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit brahams-goldbach-group.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– analysieren wir Ihre Situation
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: