Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 11.11.2024 auch vor Angeboten auf den Websites chbit.com und chbit.pro. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Handelsplattformen tritt lediglich unter der Bezeichnung ChBit Pro auf und nennt keine Rechtsform. Er macht zudem keine Angaben zu seinem Geschäftssitz und veröffentlicht kein Impressum. Die BaFin hat bereits am 26. August und am 4. Oktober 2024 vor den nahezu identischen Websites bydfixio.com und bydfiwo.com gewarnt.
chbit.com und chbit.pro wirbt auf seinen Handelsplattformen: „Die beliebteste Handelsplattform für Kryptowährungen“.
chbit.com und chbit.pro haben keine Erlaubnis der BaFin!
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, die obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Warnzeichen:
Folgende Warnzeichen, können darauf hindeuten, dass es sich bei einer Handelsplattform um einen Betrug handelt:
- Fehlendes Impressum: Der Betreiber gibt weder seinen Geschäftssitz an, noch stellt er ein Impressum zur Verfügung.
- Verborgene Eigentümer-Identität: Der Eigentümer der Website nutzt einen kostenpflichtigen Dienst, um seine Identität zu verbergen. Transparente, seriöse Unternehmen legen ihre Eigentümerinformationen offen, um Vertrauen zu schaffen.
- Geringer Besucherfluss: Die Website scheint nur wenige Besucher zu haben, was auf eine geringe Nutzung oder Bekanntheit hinweist. Seiten mit wenig Besucherinteraktion könnten weniger etabliert sein und deshalb weniger Bewertungen oder Erfahrungsberichte haben, die Nutzern helfen könnten, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
- Kürzliche Registrierung der Domain: Die Website wurde erst kürzlich registriert. Oftmals sind betrügerische Plattformen nur für kurze Zeit aktiv und verschwinden, sobald Beschwerden oder rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden. Eine kurze Historie kann darauf hindeuten, dass die Website möglicherweise noch nicht genügend Vertrauen aufgebaut hat und potenziell unseriös ist.
Großer Erfolg der Kanzlei plan C gegen Online-Trading-Betrüger: Festnahme eines Hintermannes und Sicherstellung von Millionenvermögen im Ausland
Mandanten der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können auf Entschädigung hoffen: Nach langwierigen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt von internationalen Behörden, wurde u.a. ein Verdächtiger in Costa Rica festgenommen und Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, gesichert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Erfolg zeigt, dass sich engagierte Ermittlungen auch international auszahlen. Es ist entscheidend, dass geschädigte Anleger aktiv werden und ihren Schaden geltend machen.“
Um Ihr Geld zurück zu erhalten, müssen Sie aktiv werden!
Tipps für Betroffene: Um Ihre Chancen auf Rückzahlung zu erhöhen, sichern Sie sämtliche Beweise – von Screenshots der Plattform bis zu Chatverläufen und Beraterkontakten. Schnelles Handeln und Unterstützung durch erfahrene Anwälte steigern die Erfolgschancen hier erheblich.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit chbit.com und chbit.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/chbit-com-und-chbit-pro-bafin-warnt-neue-betrugsmasche-234235.html