Die Kanzlei plan C konnte durch erfolgreiche außergerichtliche Verhandlungen erreichen, dass die Stadtsparkasse München auf einen großen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung verzichtete. Unsere Mandantschaft konnte ihr Verbraucherdarlehen damit ablösen und konnte sich erhebliche Zinsen sparen.
Wir haben zahlreiche Fehler in der Widerrufsbelehrung des streitgegenständlichen Verbraucherdarlehensvertrages der Stadtsparkasse aufgedeckt. So enthielt die Widerrufsbelehrung die Formulierung: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Wort „frühestens“ unklar und die Widerrufsbelehrung damit fehlerhaft. Da die Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster abweicht, konnte sich die Stadtsparkasse München auch nicht auf die Schutzfunktion der Musterbelehrung berufen. Auch der Absatz “Finanzierte Geschäfte” stellt eine wesentliche Abweichung vom Mustertext des Gesetzgebers dar.
Da die Sparkassen eigene Vorlagen des Sparkassenverbandes verwenden, enthalten die meisten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen aus den Jahren 2004 bis 2010 Fehler. Neben den oben genannten Fehlern finden sich in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen auch unklare und fehlerhafte Fußnoten.
Lassen auch Sie Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse von uns auf Fehler untersuchen und sparen Sie damit bares Geld!
Dies ist nur einer von vielen Widerrufs-Fällen, in denen wir die Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen konnten, meist ohne den Gang vor Gericht.
Achtung: Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach erlischt Ihr Widerrufsrecht. Handeln Sie schnell, wenn Sie das Recht auf Widerruf nicht verlieren möchten.