Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website baincapitaleu.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung BainCapitalEU auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt keine vollständige Geschäftsanschrift an, sondern nennt nur London, Vereinigtes Königreich, als Unternehmenssitz.
In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
Hier die vorherige Warnung der BaFin
BainCapitalEU hat keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Haben Sie keine Auszahlung von BainCapitalEU erhalten?
Achtung, das sind die Warnzeichen: Online-Handelsplattform wurde erst vor kurzem registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von baincapitaleu.com erhalten haben und hat über baincapitaleu.com folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain baincapitaleu.com erst am 30.05.2023 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Von einer langjährigen Erfahrung kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Riesiger Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger!
Die Kanzlei plan C kann aktuell gegen Anlagebetrüger einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit baincapitaleu.com haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: