Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website defi-tradexpert.com. Über die Website betreibt die Defi-Tradexpert ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Gegen die Betreiber wurden Ermittlungen aufgenommen.
Der BaFin liegen Hinweise vor, dass die Betreiber über Messengerdienste gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger anschreiben und dazu bewegen, über ihre Website in Kryptowährungen zu investieren.
defi-tradexpert.com besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt die defi-tradexpert keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: immer wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten die Alarmglocken schrillen. Sie könnten Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sein!
Die BaFin rät: Seien Sie daher misstrauisch, wenn unbekannte Kontakte Ihnen über Messengerdienste Anlageangebote schicken.
Unsere Tipps
wenn Sie auf Messengerdiensten wie What’s App, Facebook Messenger, Signal o.ä. von Fremden kontaktiert werden und Ihnen angeboten wird, in Kryptowährungen zu investieren:
- Seien Sie misstrauisch, wenn Sie von Fremden kontaktiert werden
- Vertrauen Sie keiner Werbung mit Prominenten zu Geldanlagen in Krypto & Co. (diese sind meist Fake)
- Antworten Sie nicht bzw. beenden bzw. blockieren Sie den Kontakt
- Geben Sie keine privaten Daten von sich preis
- Schicken Sie keine Fotos von sich oder Ihrem Personalausweis oder anderen Dokumenten
- Geben Sie niemals vertrauliche Bankdaten und Zugangs-PINs heraus
- Erlauben Sie niemals Zugriff auf Ihr Handy (wurde eine Fernwartungssoftware wie AnyDesk o.ä. genutzt, besteht die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs!)
- Gehen Sie nicht auf Links, die Ihnen geschickt werden (Trojaner!)
- Informieren Sie sich vor einer Anlage im Internet gründlich über die Trading-Plattform und ob sie eine Zulassung der BaFin besitzt
- Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, suchen Sie sich schnell anwaltliche Hilfe und leiten Sie strafrechtliche Schritte ein
- Leisten Sie auf keinen Fall weitere Zahlungen
- Bedenken Sie: Angebote, die zu gut sind, um wahr zu sein, sind meist unseriös
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit defi-tradexpert.com und keine Auszahlung erhalten?
Warnzeichen: Firma existiert erst seit kurzem, ungebetene Kontaktaufnahme
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit defi-tradexpert.com haben. Wir haben herausgefunden, dass die Domain „defi-tradexpert.com“ erst vor kurzem, am 04.01.2024, registriert wurde. Von einer langjährigen Erafhrung kann daher nicht die Rede sein. Auch die Art der Kontaktaufnahme über soziale Messengerdienste ist für einen seriösen Broker ungewöhnlich. Seien Sie immer skeptisch bei einer unerbetenen Kontaktaufnahme von Fremden. Es überrascht mich daher nicht, dass die Krypto-Trading-Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Krypto-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Anlagebetruges geworden sind:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit defi-tradexpert.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: