Die Finanzaufsicht BaFin warnt warnte am heutigen Tag vor den Websites deltamarketgroup.com und f-k.io. Über die Websites betreibt die Delta Market Group ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte, Indizes, Währungen, Rohstoffen und Aktien an.
deltamarketgroup.com und f-k.io haben keine Erlaubnis der BaFin!
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Alle Indizien stehen auf Online-Trading-Betrug!
Achtung bei fehlendem Impressum
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung deltamarketgroup.com und f-k.io haben: „Achtung! Auf der Handelsplattform ist kein Impressum zu finden. Dies ist ein eindeutiges Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Auszahlung deltamarketgroup.com und f-k.io und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisiert ist, empfiehlt Anlegern, die den Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Sammeln Sie Beweise, indem Sie Screenshots der Handelsplattform machen und Wallet-Adressen speichern. Erlauben Sie niemandem mehr den Fernzugriff auf Ihren Computer, und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Handeln Sie umgehend und ziehen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug hinzu, um Ihre Gelder zu sichern. Mit gezielten IT-forensischen Maßnahmen lassen sich häufig die Täter identifizieren. Geschädigte sollten diese Möglichkeit nutzen, um ihre Chancen auf Geltendmachung zu wahren. Diese Chance sollten Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Auszahlung deltamarketgroup.com und f-k.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: