Im Zeitalter der Digitalisierung sind Online-Trading-Plattformen immer beliebter geworden. Sie versprechen schnelle Gewinne und eine einfache Anwendung schon für Laien. Doch Achtung! Damit steigt das Risiko, Opfer eines Online-Anlagebetruges zu werden. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform jpmbroker.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website jpmbroker.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website jpmbroker.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Website treten die Betreiber unter der Bezeichnung JPM Broker auf und bieten dort den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an. JPM Broker mit angeblichem Geschäftssitz in Großbritannien wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
JPM Broker wirbt mit diesen Erfolg verheißenden Worten:
„JPM Broker ist ein führendes Forex-Brokerage-Unternehmen, das Händlern Zugang zu hochmodernen Handelsplattformen und einer breiten Palette von Finanzinstrumenten bietet.Unsere Plattform bietet Händlern die Werkzeuge, die sie benötigen, um in der dynamischen Welt des Devisenhandels erfolgreich zu sein. Zusätzlich zu unseren Forex-Dienstleistungen bieten wir auch Bildungsressourcen und personalisierte Unterstützung an, um Händlern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Unser Netzwerk von Händlern hat sich bereits auf mehr als 20 Länder weltweit erweitert, eine Zahl, die weiter wächst“
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
JPM Broker besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dies deutet auf einen Anlagebetrug (scam) hin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit JPM Broker und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit JPM Broker haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben ermittelt, dass die Domain www. jpmbroker.com erst am 26.02.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit ein paar Monaten! Von langjähriger Erfahrung und weltweiten Kunden kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit JPM Broker haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: