In den letzten Jahren hat Online-Trading einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gewachsen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen oftmals nicht zu unterscheiden.
Auch die angeblichen Online-Trading-Plattformen dcymarkets.com und dcypro.com werfen Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Limitrex. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website limitrex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin behauptet, in Großbritannien reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich Limitrex auf seiner Plattform mit den folgenden vielversprechenden Worten:
„Wir wurden 2001 als Pionier im Online-Handel gegründet und haben uns zu einem preisgekrönten globalen Unternehmen entwickelt. Anfänglich auf Forex spezialisiert, haben wir unsere Produktpalette nach und nach erweitert. Derzeit können unsere Kunden aus über 1000 CFD- oder Spread Betting-Instrumenten aus den Bereichen Forex, Indizes, Aktien, Rohstoffe, Finanzwerte und ETFs wählen.
Mit unserem Hauptsitz im Herzen Londons und Niederlassungen in Mailand, Nassau, Sofia und Luxemburg bieten wir unseren treuen Kunden in mehr als 140 Ländern außergewöhnliche Handelsbedingungen und einen hervorragenden Support.
Wir bieten die beliebteste Handelsplattform der Welt an: MetaTrader, ergänzt durch Smart Tools, die exklusiv für unsere Kunden entwickelt wurden, sowie unsere eigene Plattform Limitrex an, die intuitiv bedienbar und mit allen Funktionen ausgestattet ist und für alle Handelserfahrungen geeignet ist und auf Desktop, Smartphone und Tablet verfügbar ist.
Mit dem Vertrauen unserer Kunden, unserer Expertise in der Bereitstellung erstklassiger Handelsumgebungen und der Innovation im Herzen des Unternehmens freuen wir uns darauf, unsere Reichweite zu vergrößern und privaten, professionellen und institutionellen Händlern auf der ganzen Welt Anlagemöglichkeiten zu bieten.
Limitrex besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt Limitrex aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Seien Sie vorsichtig! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Anlagebetruges! (Scam)
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Limitrex und erhalten Sie Ihr Geld nicht zurück?
Recherchieren Sie vorab über die angebliche Handelsplattform!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von Limitrex haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „limitrex.com“ erst kürzlich, am 13.09.2023 registriert wurde. Die angebliche Gründung 2001 kann also nicht stimmen. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Am besten Sie sehen in der Unternehmensdatenbank der BaFin nach.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Opfern eines Trading-Betruges:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Großartiger Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger!
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Limitrex haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: