Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies am 27.01.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Skysailbit Inc., Betreiberin der Website skysailbit.com, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen hat. Die Skysailbit Inc. hat auch keine Erlaubnis zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Betreiberin wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Skysailbit Inc. besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass die Skysailbit Inc. unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Vorsicht! Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, kann ein Trading Betrug bzw. Scam vorliegen!
Erkundigen Sie sich vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Achtung bei unvollständigem Impressum!
Auf der Webseite skysailbit.com gibt die Skysailbit Inc. als Geschäftssitz lediglich München an, ohne die Adressangabe näher auszuführen. Dies ist bereits sehr ungewöhnlich und wirft Fragen auf. Liegt kein vollständiges Impressum vor, kann dies ein Warnzeichen für einen betrügerischen Broker sein. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
BaFin meldet falsche Angaben
Ferner wird von der Skysailbit Inc. laut BaFin wahrheitswidrig eine Eintragung ins Handelsregister behauptet und eine Lizensierung durch die BaFin suggeriert. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Dokumente sind laut BaFin jedoch Fälschungen und stammen nicht von der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Verlassen Sie sich nicht auf die Dokumente Ihres Online-Brokers. Auch wenn diese vermeintlich echt aussehen, können sie gefälscht sein. Manche Fälschungen sind von Laien kaum zu erkennen. Vor einer Investition lohnt es sich also immer gründlich zu recherchieren.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Skysailbit Inc. haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: