Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat mit Pressemitteilung vom 22.11.2022 bekannt gegeben, dass den Zentralstellen Cybercrime Bayern und Sachsen gemeinsam mit verschiedenen Polizeibehörden aus Bayern und Sachsen nach jahrelangen Ermittlungen und aufwändigen Vorbereitungen ein empfindlicher Schlag gegen ein kriminelles Netzwerk, das in den vergangenen Jahren weltweit durch Cyberbetrug einen Milliardenschaden verursacht haben soll, gelungen sei.
Konzertierte Aktion in 5 Staaten
In einer gemeinsamen Operation mit Ermittlungsbehörden aus zahlreichen anderen Staaten, u.a. aus Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine, wurden am 8. November 2022 in fünf Ländern gleichzeitig dutzende Objekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Laut Generalstaatsanwaltschaft kam es auch zu zahlreichen Festnahmen und Vermögensbeschlagnahmen.
Am 8. November 2022 seien unter Leitung der Zentralstellen Cybercrime Bayern und Sachsen allein in Georgien und Nordmazedonien insgesamt sechs Callcenter sowie 25 weitere Privat- und Geschäftsräume durchsucht worden, der Schwerpunkt der Operation lag auf der georgischen Hauptstadt Tiflis. An den Durchsuchungsmaßnahmen im Ausland haben laut Generalstaatsanwaltschaft fünf Staatsanwälte und mehr als 60 deutsche Polizeibeamte und IT-Forensiker teilgenommen.
Gegen das kriminelle Netzwerk, über das international in der Vergangenheit zum Teil unter dem Schlagwort „Milton Group“ öffentlich berichtet worden war, wird bereits seit mehreren Jahren mit großem Aufwand durch die bayerischen und sächsischen Ermittler wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche ermittelt.
Typische Betrugsmasche in Form des Online-Trading-Betruges
Die Krypto-Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich mit Online-Trading, überwiegend im Zusammenhang mit Kryptowährungen, bestens auszukennen. Hunderttausende Anleger hätten der Bande vertraut und immer weitere Gelder für den angeblichen Handel mit Kryptowährungen überwiesen.
Rein fiktive Online-Broker-Plattformen
In Wahrheit wird auf solchen betrügerischen Trading-Plattformen überhaupt nicht gehandelt; die vermeintlichen Anlagen sind frei erfunden: über unterschiedlichste Plattformen und Websites wird gegenüber den Geschädigten die Illusion eines existierenden Trading-Accounts aufrechterhalten. Mithilfe einer Betrugssoftware werden fiktive Kontobewegungen und Gewinnerlöse simuliert und die Anleger getäuscht. Durch sichtbare angebliche Gewinne oder mit fadenscheinigen Vorwänden wie Steuern, Kautionen, Kommissionen werden die Geschädigten überredet, immer weiteres Geld zu investieren.
Die Verbrecher haben ihre Opfer auch häufig dazu überredet, auf den Rechnern der Opfer eine Fernzugriffssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren, so dass die Opfer weitere Schäden durch Identitätsmissbrauch zu befürchten haben (Lesen Sie hierzu: Achtung: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl!)
Massenhaft gewerbs- und bandenmäßiger Krypto-Betrug mit über hunderten betrügerischen Trading-Plattformen
Der international aufgestellten Krypto-Bande sollen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hunderte betrügerische Trading-Plattformen und dutzende Callcenter in verschiedenen Ländern zugeordnet werden können. Der verursachte Schaden ist gigantisch, allein in Deutschland ist laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Schaden von deutlich mehr als 100 Millionen Euro auszugehen. Weltweit müsse mit hunderttausenden Geschädigten gerechnet werden, der geschätzte Gesamtschaden liege im Milliardenbereich, so die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Krypto-Bereich gelungen. Solche Krypto-Betrugs-Plattformen basieren üblicherweise auf einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Krypto-Banden betreiben oft 100-200 verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“
Komplexe internationale Ermittlungen und Gründung einer eigenen Ermittlungsgruppe
Aufgrund der komplexen internationalen Verflechtungen der Tätergruppierung und parallel geführten Ermittlungsverfahren in vielen europäischen Staaten sei mit Ermittlungsbehörden aus Schweden, Spanien, Finnland, Lettland, Ukraine, Georgien und Albanien auf justizieller Ebene ein „Joint Investigation Team“ (JIT) zur Förderung und Koordinierung der internationalen Ermittlungen gegründet worden. Eine maßgebliche Rolle nahm bei der Koordinierung der länderübergreifenden Ermittlungen und Vorbereitungen die in Den Haag ansässige EU-Agentur Eurojust wahr. Auch Europol ist Teil der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe.
Ermittlungserfolge brauchen ihre Zeit – Geduld ist gefragt
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“
Groß angelegte Action Days führten zu zahlreichen Festnahmen und Vermögensbeschlagnahmen
Zeitgleich zu den Maßnahmen in Georgien und Nordmazedonien seien operative Maßnahmen auch in Albanien (u.a. Tirana), in der Ukraine (Kiew) und in Bulgarien (Sofia) durchgeführt worden. Die Maßnahmen in Albanien wurden durch mehr als 30 spanische Ermittler unterstützt. In den fünf Staaten seien insgesamt 15 der Krypto-Bande zuzurechnende Callcenter (sechs in Albanien, fünf in Georgien, drei in der Ukraine und eines in Nordmazedonien) sowie 27 weitere Objekte durchsucht worden. Allein in Kiew sei ein beteiligtes Callcenter mit etwa 800 Mitarbeitern aufgelöst worden. In Georgien seien unter Federführung der dortigen Generalstaatsanwaltschaft verschiedene Behörden und etwa 300 Ermittler an der Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen beteiligt gewesen. Fünf Tatverdächtige seien festgenommen und rund 50 Vernehmungen durchgeführt worden.
Im Rahmen des groß angelegten Action Days seien insgesamt mehr als 500 Computer, Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sowie zahlreiche weitere Unterlagen beschlagnahmt worden. Zudem seien Vermögensarreste in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt worden. Daraus resultierten u.a. Beschlagnahmen von Konten, Bargeld, Bitcoin-Wallets und anderen Wertgegenständen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg teilte mit, dass im Mittelpunkt der Arbeit der bayerischen und sächsischen Ermittler gemeinsam mit ihren internationalen Partnern nun u.a. die Sichtung und Analyse des umfangreichen elektronischen Beweismaterials in diesem vielschichtigen Verfahrenskomplex stehe. Ein Teil dieser Analyse wird vor allem auch die Feststellung der von der betrügerischen Krypto-Bande betriebenen mehreren Hundert Trading-Plattformen beinhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät deshalb Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob von solchen Ermittlungserfolgen auch ihre Trading-Plattform betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“
Um Geld zurück zu erhalten, müssen die Geschädigten eigene Ansprüche geltend machen
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Trading-Plattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: