Bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C melden sich täglich Anleger, die Schwierigkeiten mit Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen im Internet haben. Wir haben bereits über die SparAllianz AG, Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet (siehe unten).
Bei den besorgten Anlegern sind auch Anleger der SparUnion dabei, die auf ihrer Webseite sparunion.com den Zugang zu Top-Zinsen bei den Produkten Tages-/ Festgeld, Aktien, Anleihen und ETFs verspricht. Die SparUnion wirbt auf ihrer Webseite mit dem „Aufbau einer sicheren finanziellen Zukunft“:
„Wir stehen für Sicherheit im Finanzgeschäft. Gelungen ist uns das, weil wir nur auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen und stets bereit sind, uns den Veränderungen einer dynamischen Branche zu stellen um diese aktiv mitzugestalten. Als konservativ und zukunftsorientierter Finanzdienstleister sehen wir uns in der Verantwortung, innovative Anlagelösungen anzubieten, die auch Nachhaltigkeitsaspekte integrieren.“
BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website sparunion.com – SparUnion handelt ohne Erlaubnis der BaFin
Am heutigen Tag hat nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Warnung vor der SparUnion herausgegeben. Die BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website sparunion.com Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der Betreiber laut BaFin nicht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen, wie die SparUnion, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Fehlende Erlaubnis ist mögliches Indiz für Anlagebetrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so ist dies ein Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Derzeit gibt es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anbieten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit können aber betrügerische Angebote dahinterstecken, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich möglicherweise um einen Anlagebetrug handeln.“
Recherchen werfen Fragen auf
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu der SparUnion angestellt: die Webseite sparunion.com wurde erst am 9.01.2023 registriert. Von einem erfahrenen Unternehmen kann hier also nicht die Rede sein. Die Registrierung erfolgte über GoDaddy.com, also anonym und ohne den Betreiber offenzulegen. Eine anonyme Registrierung sollte immer Fragen aufwerfen.
Ferner gibt die SparUnion auf ihrer Webseite keine Rechtsform an und nennt als Handelsregisternummer die Nummer und die Vorstände eines anderen Unternehmens.
Möglicher Identitätsmißbrauch
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Es könnte sich hier möglicherweise um Identitätsmißbrauch handeln. Ein Identitätsmißbrauch ist für einen Laien nur schwer zu erkennen, insbesondere wenn ein Impressum und die Geschäftsführer genannt sind. Wenn ein Identitätsmißbrauch vorliegt, ist dies ein starkes Indiz für einen möglichen Anlagebetrug. Wir empfehlen sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Betrugsmasche weiterer Festgeld/Zinsplattformen
Der Betrug mit Festgeld bzw. Zinsplattformen greift in der letzten Zeit immer weiter um sich. Das digitale Zeitalter und das Internet ist für eine solche Art des Betruges leider prädestiniert.
Die Kanzlei plan C hat letztens schon vor der Betrugsmasche der SparAllianz AG, Spareinlagen24,Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Auch die BaFin hatte bereits vor der SparAllianz AG gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Allianz Gesellschaften vorgenommen hat und ebenso vor der Mono Bank, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB betrieben hat.
Wir von der Kanzlei plan C vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von Festgeld/Zinsplattformen und haben rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Wir haben eine Liste mit Warnzeichen erstellt, anhand der Sie betrügerische Festgeld- und Zinsanlagen erkennen können:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Lesen Sie auch gerne hier über die einzelnen Plattformen nach:
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Probleme mit der SparUnion haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: