Für zahlreiche Mandanten der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C gibt es gute Neuigkeiten: 5 Täter der betrügerischen Online- Trading – Plattformen „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“ konnten nun gefasst werden! Die Kanzlei plan C hatte für ihre geschädigten Mandanten alle notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung der Täter und zur Rückholung der Gelder eingeleitet. Mit dem richtigen Plan zum Erfolg.
Festnahmen von 5 Beschuldigten und Vermögensarreste im Rahmen einer großen internationalen konzertierten Aktion
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat mit Pressemitteilung vom 13.04.2023 bekannt gegeben: Am 22.03.2023 wurden durch Ermittler des FK Cybercrime der ZKI Braunschweig unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Göttingen in Zusammenarbeit mit Eurojust und Europol erneut ein internationaler Einsatz in vier Ländern durchgeführt, bei dem neben der Sicherstellung zahlreicher weiterer Beweismittel und der Sicherung von Vermögenswerten auch fünf Beschuldigte im Alter von 29 bis 51 Jahren im europäischen Ausland festgenommen werden konnten.
Im Einsatz dieser umfangreichen konzertierten Aktion waren laut Staatsanwaltschaft Göttingen insgesamt 159 Polizeikräfte, davon 34 aus Niedersachsen. Des Weiteren waren 15 Staatsanwälte am Zugriff beteiligt, acht davon in Den Haag, u.a. auch zwei der Staatsanwaltschaft Göttingen, zwei in Rumänien, drei in Bulgarien und zwei in Georgien.
Die Ermittlungen im hier anhängigen Verfahren richten sich gegen die Täter der betrügerischen Online- Trading – Plattformen „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“, die nach bisherigen Erkenntnissen von derselben Tätergruppierung betrieben worden sind.
Schaden von mind. 89 Mio. Euro bei über 33.000 Geschädigten
Die Beschuldigten haben über die oben genannten Plattformen einen Gesamtschaden von weltweit mind. 89 Mio. Euro bei über 33.000 Geschädigten verursacht. Allein in Deutschland beläuft sich der Schaden laut Staatsanwaltschaft Göttingen auf 22 Mio. Euro bei über 5.500 Geschädigten.
Bei den nun vollstreckten Ermittlungsmaßnahmen handelt es sich um Folgemaßnahmen des ersten „Actiondays“, der im Oktober 2021 stattfand. Hierüber hatten wir schon berichtet: Online-Trading-Betrug: Großer Erfolg gegen europaweit agierende Online-Broker
Jetzt wurden laut Staatsanwaltschaft Göttingen in Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel u.a. 13 Objekte, davon fünf Callcenter, durchsucht, fünf Europäische Haftbefehle vollstreckt und zahlreiche Zeugen vernommen. Darüber hinaus wurden laut Staatsanwaltschaft erneut zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter 40 Mobiltelefone, Computer, elektronische Datenträger und Dokumente. Zudem konnten laut Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Beschuldigten gesichert und deren Konten gepfändet werden.
Professionelles Betrügernetzwerk mit über 250 Online-Handelsplattformen
Im Fokus der seit über 3 Jahren andauernden Ermittlungen ist die mit binären Optionen handelnde Online-Trading-Plattform Fx-Leader sowie über 250 weitere Online-Trading Firmen desselben betrügerischen Netzwerkes. Das Netzwerk weist nach Aussage der Staatsanwälte eine organsierte kriminelle Infrastruktur und ein hohes Maß an Professionalität auf. Die Täter sind international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. Ein Teil sei für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig gewesen. So wurden etwa die Callcenter in Bulgarien betrieben, die IT -Schnittstelle habe sich in der Ukraine befunden. Den Ermittlern sei es gelungen, Personen zu ermitteln, die der Führungsebene zuzuordnen seien.
Typische Betrugsmasche in Form des Online-Trading-Betruges
Die betrügerische Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich in Online-Trading mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten bestens auszukennen. Die Geschädigten wurden zunächst zu einer verhältnismäßig geringen Investition in Höhe von 200-250 Euro veranlasst. Anschließend wurden die Anleger durch die geschulten Finanzberater mit verschiedenen Argumenten zu immer höheren Investitionen gedrängt. Die Anleger konnten den Stand ihres Anlagekontos vermeintlich online ansehen, ihnen wurden mit Hilfe einer Betrugssoftware Kontobewegungen und hohe Gewinnerlöse angezeigt. Eine Investition sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung findet in Wahrheit nicht statt. Denn die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt angelegt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto rein fiktiv. Die Opfer dieser Betrugs-Plattformen erleiden einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Unerlaubte Werbung mit Prominenten
Um Anleger im Internet für ihre angeblichen Handelsplattformen zu ködern, sollen die Täter auch Namen von Prominenten missbraucht haben. Die Handelsplattform Fx-Leader warb Anleger über Online-Anzeigen mit vermeintlichen Aussagen von Prominenten wie Günther Jauch, Ex-Politikerin Andrea Nahles oder auch Dieter Bohlen oder der Sendung „Höhle der Löwen“. Bei der Werbung mit den Prominenten handelte es sich um einen Identitätsmissbrauch durch die Täter, um eine Seriosität der Handelsplattform vorzutäuschen.
Großer Erfolg gegen einen Täterkreis mit enormer Organisationsstruktur
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit wieder ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen Betrug gelungen. Solche Online-Trading-Plattformen bestehen üblicherweise aus einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Banden betreiben oft zahlreiche verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“
Ermittlungserfolge brauchen ihre Zeit – Geduld ist angesagt
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „Die Ermittlungen haben hier mehrere Jahre, über 3 Jahre, gedauert. Die Täter agieren aus einem großen professionellen Netzwerk und haben ihre Betrugsmaschen der digitalen Welt angepasst. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden das Netzwerk ausheben. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern von Nöten ist.“
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall sollten sie ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“
Die Geschädigten müssen handeln, um ihre Gelder zurück zu erhalten
Die geschädigten Anleger erfahren durch die Festnahme der Betrüger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Dies geschieht aber nicht automatisch, denn das Strafverfahren dient vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ oder „qteck.io“, geworden sind und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind und prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: