Bislang konnten unsere Mandanten mehrere Zigtausend Euro durch den Widerruf ihrer Immobilienkredite sparen. Denn 80% der Immobilienkreditverträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Doch mit dem „Widerrufs-Joker“ soll nun bald Schluss sein.
Der Bundestag hat am 18.02.2016 den Änderungen beim Widerrufsrecht für Immobilienkredite (Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie) zugestimmt. Das neue Gesetz soll am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach erlischt selbst bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen.
Verbraucher mit Altverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 haben sogar nur noch 3 Monate Zeit, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet: Altverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach erlischt das Widerrufsrecht.
Handeln Sie jetzt: Wenn Sie Ihre Chance noch nutzen wollen und einen Widerruf Ihres alten Immobilienkredits in Betracht ziehen, sollten Sie jetzt Ihren Vertrag überprüfen lassen, um Ihre Rechte noch vor Juni 2016 durchzusetzen zu können.