Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 30.09.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform bit-times.net keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Auf seiner angeblichen Trading-Plattform gibt Bit Times vor, die weltweit führende Online-Trading Plattform zu sein: „Die weltweit führende Handelsplattform für digitale Vermögenswerte: Bereitstellung von sicheren, vertrauenswürdigen Dienstleistungen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten und die Vermögensverwaltung für Millionen von Nutzern in mehr als 130 Ländern weltweit“.
Bit Times hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte auf der Website bit-times.net sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie Bit Times handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.
Erkundigen Sie sich vor eine Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen (siehe: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html).
Dem Internetauftritt von bit-times.net können weder ein Impressum noch die Rechtsform oder eine vollständige Anschrift des Unternehmsitzes entnommen werden. Den Geschäftsbedingungen auf der Trading-Plattform zufolge handelt es sich um ein mongolisches Unternehmen, für maßgeblich wird aber die chinesische Sprachversion der Website erklärt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über Social Media, die Anlegerinnen und Anleger werden zuerst in private Gespräche verwickelt. Erst im Laufe der Zeit, wenn das Vertrauen aufgebaut ist, werden Anleger auf „Berater“ der Plattform verwiesen (sog. „Social engineering“, Love Scam).
Schlechte Erfahrungen mit Bit Times – Love Scam – Broker zahlt nicht aus
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte renommierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Geschädigte von Bit Times. Die geschädigten Anleger von Bit Times haben durchweg schlechte Erfahrungen mit der angeblichen Trading-Plattform gemacht, meist in Form eines Love Scam (Liebesbetrug).
Die Kanzlei plan C vertritt beispielsweise einen Geschädigten, der über die Dating-Plattform Tinder eine chinesische Frau Namens Lizhu kennenlernte. Über 2,5 Monate chatteten er und die chinesische Frau täglich bis zu 20-30 Mal über WhatsApp, so dass eine Vertrauensbeziehung und Pläne einer gemeinsamen Zukunft entstanden. Danach kam eher zufällig die Sprache auf Online-Trading bei bit-times.net, mit dem sich die Chinesin angeblich ihr luxuriöses Leben finanzierte. Die chinesische Frau half unserem Mandanten bei Verifizierung seines Trading-Kontos bei bit-times.net und führte ihn in die Welt des Online-Tradings ein. Unser Mandant zahlte zunächst kleinere Beträge in den Handel mit Bitcoins, nachdem erste Gewinne sichtbar und auch ausgezahlt wurden, investierte er durch Überredung der Chinesin höhere Beträge in den Krypto-Trading-Handel, insgesamt über € 250.000,00.
Als unser Mandant die Auszahlung seines angeblichen Guthabens von über 1,2 Mio. € wünschte, sollte er vorab eine Steuer in Höhe von 10% des Gewinnes zahlen. Da wurde unser Mandant hellhörig und erkundigte sich bei einem Anwalt für Trading-Betrug. Wir haben unseren Mandanten aufgeklärt, dass er Opfer eines Online-Anlage-Betruges in Form eines Love Scam geworden ist und ihm geraten, keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten und rechtliche Schritte eingeleitet, um seine Investition zurück zu holen.
Eine vorab zu zahlende Steuer ist immer ein Indiz für einen Trading-Betrug.
Lesen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/.
Krypto-Love-Scam
„Diese Krypto-Love Scam Betrugsmasche ist auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar, sagt Rechtsanwältin Tanja von der auf Online-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Erst wenn die Auszahlung nicht klappt, weil angebliche Steuern, Gebühren, etc. verlangt werden, werden die Opfer von Love Scam erstmalig misstrauisch. Davor hatten die Love-Scam-Betrüger so viel Zeit in ihre Opfer investiert und so großes Vertrauen aufgebaut, dass das Opfer nicht davon ausgehen konnte und musste, dass alles ein reiner Betrug ist.“
Lesen Sie über Love Scam auch hier: https://kanzlei-plan-c.de/news/krypto-trading-betrug-love-scam/
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von Bit Times oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: