Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Handelsplattform geldvision.com im Fokus, da diese ohne Erlaubnis der BaFin tätig ist.
BaFin warnt – Erlaubnis fehlt
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 30.05.2025 vor Angeboten auf der Website geldvision.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Geldvision auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich, an.
geldvision.com behauptet, die „weltweit führende Forex-Handelsplattform“ zu sein.
„Wir sind stolz darauf, die weltweit führende Handelsplattform zu sein, und bieten sichere, effiziente und innovative Lösungen, die Tradern helfen, mit Zuversicht und Leichtigkeit auf den globalen Märkten erfolgreich zu sein.“
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Achtung bei Online-Trading im Internet
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit geldvision.com und erhalten Sie keine Auszahlung?
Warnzeichen: Handelsplattform erst im November Jahr 2024 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Geldvision erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „geldvision.com“ erst am 14.11.2024 registriert wurde. Dies widerspricht der behaupteten langjährigen Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann die Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Großer Erfolg im Kampf gegen Online-Betrug: Hintermann festgenommen, Vermögen gesichert
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit geldvision.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainanalyse, IP-Tracking etc. und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

