Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile eine wachsende Zahl von Betroffenen, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Besonders für unerfahrene Anleger ist es häufig schwer zu erkennen, ob ein Angebot seriös ist – vor allem, wenn Identitätsmissbrauch im Spiel ist.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „globusinvest.de“, die inzwischen die Aufmerksamkeit der BaFin auf sich gezogen hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte heute mit, dass sie Ermittlungen gegen die bislang unbekannten Betreiber der Plattform aufgenommen hat.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten, die angeblich von der Globus Invest AG, Zürich, Schweiz, stammen. Nach ihren Erkenntnissen erbringen unbekannte Täter und Täterinnen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Insbesondere bieten sie die Vermittlung von Festgeldkonten bei europäischen Banken an.
Die BaFin weist darauf hin, dass die Website globusinvest.de nicht im Zusammenhang steht mit der Globus Investment AG, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Hier liegt laut BaFin ein Identitätsdiebstahl vor. Angeblicher Inhaber der Domain globusinvest.de ist die Bloxolid AG, Zug, Schweiz. Auch diese Angabe trifft nicht zu, es handelt sich um einen weiteren Identitätsdiebstahl.
Gesetzliche Einlagensicherung: nur eine trügerische Sicherheit für die Anleger
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erläutert: „Die gesetzliche Einlagensicherung gibt Anlegern häufig ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Bei betrügerischen Fällen, in denen die gesamte Plattform lediglich simuliert wird, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Fällen von Identitätsmissbrauch, wie hier, ist es für Betroffene nahezu unmöglich, den Betrug zu erkennen. Deshalb sollte man stets überprüfen, ob die jeweilige Plattform über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Ist eine solche nicht vorhanden, handelt es sich zweifellos um eine unseriöse Anlageplattform.“
Festgeldbetrug ist eine derzeit weit verbreitete Betrugsmasche, bei der Anleger durch vermeintlich attraktive Festgeldangebote getäuscht werden. Die Kanzlei plan C hat bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen Anleger von folgenden Anbietern geschädigt wurden:
- zins-fox.com
- Zinsvergleich24
- investgurus.de/Investguru
- armandia-finanz.de
- CleverZins
- Rolas Finanz AG
- Klever Sparen
- genfer-vw.com
- SparAllianz AG
- nexuscap.net
- Bel-Finanz
- Private Equity Group
- Sparunion
- Sparkasa
- Eurocheck
- Umbrella Capital Partners
- Monobank
- und viele mehr
In vielen dieser Fälle konnte die Kanzlei plan C bereits erfolgreich Gelder für die betroffenen Anleger zurückholen.
Erfolg im Kampf gegen Festgeld-Betrug: Kanzlei plan C holt Geld zurück, Täter verurteilt
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat kürzlich wieder einen bedeutenden Erfolg erzielt. Durch ihren Einsatz wurden in Hamburg zwei Männer Anlagebetrüger im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Für ihre Mandanten konnte die Kanzlei bereits einen Großteil des investierten Kapitals zurückgewinnen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit globusinvest.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: