Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Handelsplattformen machen schlechte Erfahrungen mit unseriösen Angeboten. Auch die angebliche Handelsplattform green-vest.net (auch green-vest.io) wirft Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt am 09.10.2024 vor der Website green-vest.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Green-Vest Investment Company, Dallas, USA, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die BaFin hat bereits am 25. April 2024 vor der vollständig identischen Website green-vest.io gewarnt, die angeblich ebenfalls von der Green-Vest Investment Company betrieben wurde.
Hier zur früheren Warnung der BaFin
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
green-vest.net bewirbt sich auf ihrer Homepage „marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen“
Green-Vest Investment besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt green-vest.net aberkeine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition absehen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit green-vest.net und keine Auszahlung erhalten?
Warnzeichen: Kein Impressum, kürzliche anonyme Registrierung der Domains
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit green-vest.net und green-vest.io haben. Die Domains worden erst dieses Jahr vor kurzem registriert. Zudem wird der wahre Betreiber der Domain nicht offengelegt. Es wundert uns daher nicht, dass Green-Vest Investment keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Green-Vest Investmenthaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: