Eine von der Kanzlei plan C vor dem Landgericht Nürnberg wegen Falschberatung und nicht ordnungsgemäßer Aufklärung über erhaltene Kick-Back-Provisionen eingereichte Klage endete mit einer gütlichen Einigung. Die Cortal Consors S.A. Bank verpflichtete sich zur Zahlung von € 17.500,00 an unsere Mandantin.
Unsere Mandantin hatte sich aufgrund der Beratung eines Mitarbeiters der Cortal Consors Bank im Jahr 2008 an der ConRedit 12 GmbH & Co. KG sowie an der Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG beteiligt. Obwohl unsere Mandantin bei Geldanlagen sehr auf Sicherheit bedacht war, wurde ihr von der Bank die Investition in die Container – bzw. Schiffsfonds empfohlen. Tatsächlich handelt es sich hier aber um höchst riskante unternehmerische Beteiligungen. Auf die erheblichen Risiken der Beteiligungen wie das Totalverlustrisiko und die Verpflichtung zur Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen wurde unsere Mandantin nicht hingewiesen. Die Bank hat sie auch nicht über ihre hohen Kick-Back-Provisionen aufgeklärt.
Eine Bank ist dem Anleger dann zum Schadensersatz wegen Falschberatung verpflichtet, wenn sie einem Anleger, der auf Sicherheit bedacht ist, einen riskanten Fonds empfiehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Bank auch schadensersatzpflichtig, wenn sie den Kunden nicht über die Höhe ihrer erhaltenen Kick-Back-Provisionen aufklärt.
Wir konnten diesen guten Vergleich bereits im Verhandlungstermin – noch vor der Beweisaufnahme des Bankberaters und der Vernehmung unserer Mandantin – heraushandeln. Damit bekommt unsere Mandantin fast die Hälfte ihres Schadens von der Bank ersetzt.
Beachtenswert ist: unsere Mandantin ist selbst gelernte Bankkauffrau. Obwohl eigene Kenntnisse und Erfahrungen unserer Mandantin mit Kapitalanlagen nicht von der Hand zu weisen waren, konnte die Bank erfolgreich wegen Falschberatung in Anspruch genommen werden.
Wurden auch Sie von Ihrer Bank oder einem Anlageberater bei der Vermittlung von Kapitalanlagen falsch beraten? Dann zögern Sie nicht, Ihre möglichen Ansprüche wegen Falschberatung von uns überprüfen zu lassen.