Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) am 26.01.2023 klar, dass die Iridiscent Group LLC, St.Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Aux.capital handelt ohne Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte auf der Website aux.capital sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, ist höchste Vorsicht angebracht, es könnte ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Aux.capital wirbt auf seiner Homepage mit den folgenden schönen Worten:
„AUXCapital ist die beste Wahl für Trader
AUXCapital ist ein großes Brokerage-Unternehmen, das schnell wächst und durch neue Technologien und fortschrittliche Forschung neue Höhen erreicht.
Wir sind bestrebt, Ihnen wettbewerbsfähige Handelsangebote zu bieten, die durch innovative Tools unterstützt werden. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unseren Geschäftsbedingungen, unserer modernen Plattform und unserer Liquidität Ihren Komfort voll und ganz unterstützen können.“
Schlechte Erfahrungen mit Aux.capital?
Weitere Warnzeichen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat einige Anfragen von Anlegern erhalten, die Schwierigkeiten mit Aux.capital haben und hat über Aux.capital recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „Aux.capital“ erst am 6.10.2022 registriert wurde. Der wahre Betreiber versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo, LLC. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, ist natürlich bezeichnend. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Aux.capital haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: