Inhaltsverzeichnis
- FINMA: Keine Verbindung zur echten Helfenstein Asset Management AG
- Was ist an helfenstein-ag(.)com auffällig?
- Typische Warnsignale bei helfenstein-ag(.)com
- Warum Identitätsmissbrauch so gefährlich ist
- Was sollten Betroffene jetzt tun?
- Können Anleger ihr Geld zurückholen?
- Fazit: helfenstein-ag(.)com ist ein erhebliches Warnsignal
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Deutsche Großverfahren zeigen: Erfolgreiche Strafverfolgung ist möglich
- Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Gleich zwei Finanzaufsichtsbehörden warnen innerhalb weniger Tage vor helfenstein-ag(.)com: Nachdem die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA am 02.07.2026 eine Warnung veröffentlicht hatte, folgte am 03.07.2026 auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nach Einschätzung der BaFin bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass Anleger hier nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG aus Luzern kommunizieren, sondern mit unbekannten Dritten, die den Namen eines real existierenden Schweizer Unternehmens missbrauchen.
FINMA: Keine Verbindung zur echten Helfenstein Asset Management AG
Besonders deutlich ist die Warnung der FINMA: Die Internetseite helfenstein-ag(.)com steht nach Angaben der FINMA nicht im Zusammenhang mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Helfenstein Asset Management AG, Luzern, CHE-111.708.730.
Genau dieses Muster beobachten wir derzeit in zahlreichen Fällen: Täter verwenden Namen, Handelsregisterdaten, Adressen oder angebliche Aufsichtsangaben real existierender Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen. Für Anleger ist dieser Identitätsmissbrauch häufig nur schwer erkennbar, weil die Angaben auf den ersten Blick plausibel wirken.
Was ist an helfenstein-ag(.)com auffällig?
Die Internetseite tritt unter dem Namen „Helfenstein Asset Management AG“ auf und wirbt mit dem Eindruck einer regulierten Schweizer Vermögensverwaltung. Gleichzeitig stellt die FINMA klar, dass die Seite gerade nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG verbunden ist.
Auffällig ist außerdem, dass nach unserer Recherche auch die Domain helfenstein-ag(.)com erst kürzlich registriert wurde. Eine erst kurz bestehende Domain ist bei angeblich etablierten Finanzdienstleistern ein erhebliches Warnsignal, insbesondere wenn gleichzeitig mit langen Unternehmenshistorien, Handelsregisterdaten oder angeblicher Regulierung geworben wird.
Typische Warnsignale bei helfenstein-ag(.)com
Nach unserer Einschätzung sprechen mehrere Punkte für einen möglichen Identitätsmissbrauch:
- Die Täter verwenden offenbar den Namen einer tatsächlich existierenden Schweizer Gesellschaft.
- Es wird mit dem Eindruck einer regulierten Vermögensverwaltung gearbeitet.
- Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass keine Verbindung zur echten Helfenstein Asset Management AG besteht.
- Die Domain wurde nach unserer Recherche erst kürzlich registriert.
- Anleger sollen regelmäßig dazu gebracht werden, Geld auf Konten Dritter zu überweisen.
- Häufig werden Festgeldangebote, angeblich sichere Anlagen oder vermeintlich exklusive Konditionen beworben.
Gerade bei Festgeldbetrug ist es typisch, dass Anleger zunächst professionell gestaltete Unterlagen, vermeintliche Kontoeröffnungsbestätigungen, Anlagezertifikate oder Vertragsdokumente erhalten. Entscheidend ist jedoch nicht, wie professionell die Unterlagen aussehen, sondern ob der Anbieter tatsächlich existiert, mit der echten Gesellschaft identisch ist und zur Entgegennahme von Kundengeldern berechtigt ist.
Warum Identitätsmissbrauch so gefährlich ist
Viele Betroffene prüfen vor einer Überweisung das Handelsregister oder suchen nach dem Namen des Unternehmens. Finden sie dort tatsächlich eine Gesellschaft, fühlen sie sich sicher. Genau darauf setzen die Täter.
Der entscheidende Punkt ist aber: Der Handelsregistereintrag belegt nur, dass es eine echte Gesellschaft gibt. Er beweist nicht, dass die Personen, die Anleger kontaktieren, tatsächlich für diese Gesellschaft handeln.
Wenn E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Webseiten oder Bankverbindungen nicht eindeutig der echten Gesellschaft zugeordnet werden können, besteht ein erhebliches Risiko.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Anleger, die bereits Geld im Zusammenhang mit helfenstein-ag(.)com überwiesen haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn angebliche Steuern, Gebühren, Legitimationskosten, Freischaltungsgebühren oder weitere Einzahlungen verlangt werden.
Wichtig ist vielmehr, die Zahlungswege schnell zu sichern. Je früher gehandelt wird, desto eher können Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister und Ermittlungsbehörden noch reagieren.
Betroffene sollten insbesondere folgende Unterlagen sichern:
- Überweisungsbelege
- E-Mails und Vertragsunterlagen
- Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner
- Screenshots der Internetseite
- Kontodaten der Zahlungsempfänger
- Chatverläufe, insbesondere über WhatsApp oder Telegram
- Nachweise über angebliche Festgeldangebote oder Anlagebestätigungen
Können Anleger ihr Geld zurückholen?
Ob eine Rückholung möglich ist, hängt maßgeblich davon ab, wohin das Geld überwiesen wurde, wie viel Zeit seit der Zahlung vergangen ist und ob Empfängerkonten noch erreichbar sind.
In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen gegenüber Empfängerbanken, strafrechtliche Schritte, die Sicherung von Kontoinformationen, Strafanzeige, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren sowie die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Zahlungsempfänger oder beteiligte Finanzdienstleister.
Unsere Kanzlei prüft für Betroffene regelmäßig, welche konkreten Schritte im Einzelfall sinnvoll sind. Entscheidend ist dabei ein schnelles und strukturiertes Vorgehen
Fazit: helfenstein-ag(.)com ist ein erhebliches Warnsignal
Die Warnungen von BaFin und FINMA sollten Anleger sehr ernst nehmen. Besonders schwer wiegt, dass die FINMA ausdrücklich klarstellt, dass helfenstein-ag(.)com nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG aus Luzern verbunden ist.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte nicht abwarten und keinesfalls weitere Zahlungen leisten. Eine schnelle rechtliche Prüfung kann helfen, Zahlungswege nachzuvollziehen und mögliche Rückgewinnungsmaßnahmen einzuleiten.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Sollten Sie Geld über helfenstein-ag(.)com investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Deutsche Großverfahren zeigen: Erfolgreiche Strafverfolgung ist möglich
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit helfenstein-ag(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

