Die Beliebtheit von Kryptowährungs-Investitionen und Online-Trading ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele Online-Trading-Plattformen erwecken den Anschein, dass Nutzer hier schnell und unkompliziert hohe Gewinne erzielen können. Doch Vorsicht ist geboten! Häufig handelt es sich um Betrug.
Kürzlich warnte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin vor den Angeboten der Plattform KapitalWert.
Es wird vermutet, dass die unbekannten Betreiber der Website kapitalwert.pro ohne Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Struktur dieser Website ähnelt auffallend anderen Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Diese beginnen ebenfalls mit dem Satz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“, wie beispielsweise fundex-capital.com, barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, und weiteren.
Hier finden Sie die BaFin-Warnung
Auf kapitalwert.pro wird Nutzern unter anderem mit folgenden Worten geworben:
„Optimieren Sie Ihr Trading mit Kapitalwert
Manche Broker machen den Handel kompliziert, aber unser Ziel ist es, Ihre Strategien profitabel zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, denn wenn Sie wachsen, wachsen auch wir.“
kapitalwert.pro agiert ohne Genehmigung der BaFin
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Zulassung durch die BaFin. Dennoch gibt es Plattformen wie kapitalwert.pro, die ihre Dienste ohne diese notwendige Erlaubnis anbieten.
Achtung vor möglichen Betrugsplattformen!
Für Anleger besteht hier ein hohes Risiko, da diese Plattformen möglicherweise nicht den regulatorischen Standards entsprechen, die den Schutz der Investoren gewährleisten sollen. Anleger sollten daher stets sicherstellen, dass ein Anbieter über die erforderliche BaFin-Lizenz verfügt, bevor sie Kapital investieren.
Erfolg für die Kanzlei plan C im Vorgehen gegen betrügerische Online-Broker
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C erklärt: „Es überrascht kaum, dass die Betreiber von Plattformen wie ‚kapitalwert.pro‘ oft ein umfassendes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen betreiben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass professionelle Betrüger häufig Dutzende solcher Plattformen unterhalten. Bei einem unserer jüngsten Erfolge gegen internationale Online-Broker entdeckten wir, dass die Täter über 250 Plattformen parallel betrieben. Der Aufwand mit Callcentern, Geldwäschern und IT-Strukturen lohnt sich für diese kriminellen Netzwerke.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die Kanzlei-Inhaberin, rät Betroffenen von Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und suchen Sie Unterstützung von einem auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt, um Ihre Investition zu schützen. Die Blockchain ist nicht vollständig anonym – Transaktionen können nachverfolgt werden. Mit geeigneten IT-forensischen Maßnahmen können Täter oft identifiziert werden. Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, kann dies Ihre Chance auf eine Rückerstattung erhöhen. In einem kürzlich aufgedeckten Netzwerk konnten viele unserer Mandanten berechtigte Hoffnung auf die Rückzahlung ihrer Gelder schöpfen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sollten Sie Probleme mit kapitalwert.pro oder anderen Trading-Plattformen haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit fundierter Beratung und konsequenter Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine unverbindliche kostenfreie Ersteinschätzung, welche Schritte vielversprechend sind, um Ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.
Zur effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeiten wir eng mit Behörden, Staatsanwaltschaften und IT-Spezialisten zusammen. Dank unserer forensischen Maßnahmen und unserer Erfahrungen, insbesondere mit Betrug im Bereich Kryptowährungen, ist es uns oft gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: