Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 12.10.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ascent Wealth Creations, Reykjavik, Island, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf ihrer angeblichen Trading-Plattform ascentwc.com gibt Ascent Wealth Creations vor, eine moderne und führende Online-Trading Plattform zu sein, die optimale Bedingungen zur Verfügung stellt, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld mit Kryptowährungen zu erlösen:
„Ascent Wealth Creations ist ein Unternehmen, das Kryptoanlagen verwaltet. Krypto-Investitionen erfordern dynamische Werkzeuge, um bestimmte Prozesse innerhalb eines klar definierten Investitionsrahmens durchzuführen.
Wir bieten unseren Kunden Anlagelösungen, die auf ihren Erwartungen basieren. Unsere Kunden können die Vorteile unserer Anlagephilosophie und unserer hochmodernen, firmeneigenen Forschungsmethodik nutzen. In dieser schönen neuen Welt freuen wir uns, unseren Teil zur modernen Vermögensbildung beizutragen.
Das Anlageprinzip von Ascent Wealth Creation zielt darauf ab, auf verantwortungsvolle Art und Weise überdurchschnittliche Renditen für seine Kunden zu erzielen. Wir sind in der Lage, Risiken zu kombinieren und hohe Renditen zu erzielen, indem wir unser exklusives Research in neuen Anlageformen wie Kryptowährungen nutzen.“
Ascent Wealth Creations besitzt keine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte der von Ascent Wealth Creations betriebenen Webseite ascentwc.com und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie Ascent Wealth Creations handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein untrügliches Zeichen für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Weitere Indizien für Betrug: kein vollständiges Impressum – Webseite existiert erst seit 5 Monaten – gefälschte positive Rezensionen
Achtung! Der Internetauftritt von Ascent Wealth Creations ist auf den ersten Blick professionell gestaltet und wirkt vertrauenswürdig. Die Im Impressum genannte Anschrift lautet „Austurbakki 2 in 101 Reykjavík“. Als Beweis für die Existenz dieser Anschrift findet sich sogar ein Google – Kartenausschnitt. Unter dieser Anschrift ist jedoch nur das weltweit bekannte Konzerthaus Harpa zu finden, nicht das Unternehmen Ascent Wealth Creations. Ascent Wealth Creations ist nirgendwo zu verifizieren, auch nicht in den weltweiten Registern und Datenbanken für Unternehmen.
Weitere erforderliche Angaben im Impressum, wie die Rechtsform des Unternehmens, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Anschrift der Betreiber der Webseite finden sich auf der Webseite nicht. Es ist lediglich eine Support-E-Mail und eine Telefonnummer mit britischer Ländervorwahl angegeben.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat die Domaindaten der Webseite ascentwc.com recherchiert. Auch hier findet sich kein Hinweis über den Betreiber der Webseite. Die Webseite wurde erst am 09.05.2022 registriert, bei Public Domain Registry Ltd., einem Anonymisierungsdienst, offenbar um die wahren Betreiber nicht preiszugeben.
Bei der Recherche zu Ascent Wealth Creations fällt auf, dass sich im Internet ungewöhnlich viele positive (englischsprachige) Rezensionen befinden. Auf vielen verschiedenen Seiten wird Ascent Wealth Creations in den höchsten Tönen gelobt, u.a:
„Ascent Wealth Creations Review – Ein aufstrebender Stern der Online Brokerage Welt [2022]“
„Mit null Inaktivitätsgebühren und niedrigen Kosten für alle Anleger hat Ascent Wealth Creations das Trading-Spiel revolutioniert.“
„Ascent Wealth Creations ist einer der zuverlässigsten und autorisiertesten Broker, die es derzeit auf dem Markt gibt“
„Ascent Wealth Creations ist ein vertrauenswürdiger Name in der Online-Trading-Branche und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen, die Ihnen helfen, das Beste aus Ihrem Anlageportfolio zu machen. Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Trader sind, Ascent Wealth Creations hat die Werkzeuge und Ressourcen, die Sie brauchen, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein.“
Rechtsanwältin Tanja von der auf Online-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Die Menge der positiven Rezensionen über Ascent Wealth Creations, meist von Mai 2022 – dem Datum der Registrierung der Webseite – ist auffällig und sollte hellhörig machen. Es ist allgemein bekannt, dass betrügerische Broker versuchen, durch gefälschte positive Bewertungen im Internet Vertrauen und Glaubwürdigkeit ihrer Trading-Plattform zu erzeugen. Recherchieren Sie über die favorisierte Online-Trading-Plattform gründlich, auch wenn sie einen seriösen Eindruck macht. Erst beim genaueren Hinsehen lassen sich Unstimmigkeiten und Widersprüche erkennen.“
Schlechte Erfahrungen mit Ascent Wealth Creations – Broker zahlt nicht aus
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte renommierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Geschädigte von Ascent Wealth Creations. Alle Anleger berichten, dass es Probleme mit der angeblichen Trading-Plattform gab, als es um die Auszahlung des Guthabens ging. Der Broker verlangte stets eine weitere Zahlung, in Form von „Steuer“, als „Kaution zur Sicherheit“ oder „zur Verhinderung von Geldwäsche“. Auch wurden unsere Mandanten von angeblichen Mitarbeiten von Binance oder Blockchain kontaktiert, die vorgaben, nach Zahlung einer bestimmten Summe das sichergestellte Geld auszuzahlen. Ein weiterer Betrug! Lesen Sie hier: BaFin warnt vor Betrug: „Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.
Selbst wenn unsere Mandanten zahlten, erhielten sie ihr Geld nicht zurück.
Wir haben für unsere Mandanten bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Investitionen zurück zu holen.
Lesen Sie auch hierzu: Eine vorab zu zahlende Steuer ist immer ein Indiz für einen Trading-Betrug.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von Ascent Wealth Creations oder eines anderen betrügerischen Brokers (plan C aktuelle Fälle Trading-Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: