Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 6.02.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website toncoins-pro.com, der auf der Seite ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung TonCoins-Pro auftritt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
TonCoins-Pro besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Die Inhalte auf der Website toncoins-pro.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG von der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Immer wenn ein Trading-Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist, ist Vorsicht angebracht. Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Widersprüche auf der Webseite
TonCoins-Pro wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden schönen Worten:
„Toncoins-Pro ist eines der beliebtesten Bitcoin-Unternehmen der Welt
Wir machen es einfach, den besten Bitcoin-Austauschort
von Bitcoin cc zu kaufen, zu verkaufen, zu lagern und zu nutzen
Anlagephilosophie
Wir glauben, dass Menschen, Prozesse und Philosophie letztendlich die Leistung vorantreiben, und konzentrieren uns auf die Bewertung dieser qualitativen Faktoren. Der Großteil des Engagements aus sektoraler und geografischer Sicht liegt in der Regel in den Bereichen Technologie, Verbraucher, Finanzen, Energie und Gesundheitswesen in Nord- und Südamerika, Asien und Europa.
Wir streben danach, Value-Added Limited Partners zu sein und pflegen sinnvolle, wechselseitige Beziehungen.“
Webseite erst kürzlich registriert – Betreiber versteckt sich hinter Anonymisierungsdienst
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform TonCoins-Pro erst am 13.10.2022 registriert wurde. Von einem der beliebtesten Bitcoin-Unternehmen kann bei so einem jungen Unternehmen daher nicht die Rede sein!
Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC, bleiben also im Dunkeln. Dies kann ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam sein. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken.
Widersprüche zum Geschäftssitz
Auch bei Widersprüchlichkeiten auf der Homepage sollten Sie vorsichtig sein. Als Kontakt der Webseite toncoins-pro.com ist „Strauchgasse 2, 1010 Wien, Österreich“ angegeben. Ein korrektes, vollständiges Impressum fehlt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“) wird hingegen eine Anschrift in London, Vereinigtes Königreich, angegeben: „TonCoins-Pro.com is owned and operated by 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU“.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die Handelsplattform tatsächlich gibt. Tauchen auf der Homepage Widersprüche auf, sind Angaben nicht vollständig oder nicht plausibel, sollten die Alarmglocken schrillen. Auch wenn eine Namensähnlichkeit vorliegt – hier etwa zu dem Coin „Ton“ – sollte man hellhörig werden. Oftmals ist eine solche Namensähnlichkeit Absicht und es liegt ein Namensdiebstahl vor. Die Ähnlichkeit des Namens soll bei den Anlegern Seriosität erzeugen und Vertrauen erwecken. Dies geschieht bei den Anlegern oftmals ganz unterbewusst.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit TonCoins-Pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: