Achtung vor betrügerische Angebote von vermeintlichen Festgeldanlagefirmen in Internet! Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält zur Zeit wieder zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind.
Ein weiterer Festgeldanbieter, der jetzt in den Fokus geraten ist, ist „Klever Sparen“, angeblich mit Sitz in Oslo.
„Klever Sparen“ wirbt auf seiner Homepage mit den vielsagenden Worten:
„Spitzenreiter in Festzinsanlagen
Klever Sparen hebt sich durch einzigartige Marktkenntnisse und kundenspezifische Beratung ab. Unser Engagement für Ihre finanzielle Sicherheit und unser Streben nach den besten Festzinsangeboten machen uns zum bevorzugten Partner für Investoren.
- Unübertroffene Marktkenntnisse und führende Expertise.
- Individuell zugeschnittene Beratung und Investitionsstrategien.
- Maximale Sicherheitsstandards für alle Anlageprodukte.
- Exklusiver Zugang zu den besten Festzinsangeboten.
- Transparente und verständliche Kommunikation über Anlageprozesse.
- Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen.“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte jedoch am heutigen Tag vor Angeboten von „Klever Sparen“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kleversparen.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. „Klever Sparen“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
„Klever Sparen“ hat keine Erlaubnis der BaFin
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass „Klever Sparen“unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie das Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung Anlagebetrug?
Hinterfragen Sie die Seriosität von Festgeldplattformen im Internet!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Gibt es die Europäische Einlagensicherung wirklich?
Vorsicht bei Überweisungen in das Ausland!
Laut „Klever Sparen“ sollten die Festgelder durch die europäische Einlagensicherung bis zu einer Summe von € 100.000.00 abgesichert sein. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Vorsicht bei Zahlungen auf ein ausländisches Konto. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Betrugsmasche von Festgeld-Zinsplattformen nimmt weiter zu
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, genfer-vw.com,SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In einigen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Klever Sparen “haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: