Uns berichten zahlreiche Mandanten, dass ihr Trading-Broker als Bedingung für die Auszahlung des vermeintlichen Guthabens einen „Liquiditätsnachweis“ in Form einer Geldzahlung fordert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug- und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Hier sollten die Alarmglocken schrillen: unserer Erfahrung nach handelt es sich bei einem „Liquiditätsnachweis“ immer um eine Betrugsmasche. Selbst wenn unsere Mandanten diese Zahlungen geleistet haben – kein einziger hat eine Auszahlung seines vermeintlichen Guthabens erhalten! Ein „Liquiditätsnachweis“ ist immer ein untrügliches Zeichen für einen betrügerischen Broker und Trading-Betrug.“
Trading Broker fordert Liquiditätsnachweis – zahlen Sie nicht!
Viele betrügerische Online Trading Broker verlangen einen „Liquiditätsnachweis“ oder eine „Auszahlungsgarantie“, bevor sie Bitcoin oder Euro auf Ihr Konto überweisen können, angeblich um die vermeintlichen Gewinne in Fiat-Währung umzuwandeln und auszuzahlen oder aufgrund von „Geldwäschevorschriften“. In Wirklichkeit gibt es aber einen solchen „Liquiditätsnachweis“ bei Trading-Plattformen nicht.
Ein Liquiditätsnachweis ist nur für Unternehmen relevant, die nachweisen müssen, dass sie über ausreichende Barmittel verfügen, etwa beim Immobilienkauf. Aber auch dort handelt es sich nur um das Bereitstellen von Dokumenten und nicht um Zahlungen! Als Privatanleger sind Sie niemals dazu verpflichtet, ihre Liquidität durch eine Zahlung unter Beweis zu stellen. Auch von Seiten des Gesetzgebers existiert keine Verpflichtung aufgrund von „Geldwäschevorschriften“, Liquiditätsnachweise zu erbringen. Dieser Vorwand ist nur eine weitere Betrugsmasche, um die Geschädigten ein zusätzliches Mal auszunehmen.
Echter Erfahrungsbericht eines geschädigten Mandanten
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt u.a. einen Mandanten, der als „Liquiditätsnachweis“ eine halbe Million Euro in Form von Kryptowährung bei einer von dem Täter angegebenen Kryptowährungsbörse zur Verfügung stellen sollte, um eine Auszahlung zu erhalten. Kurz nach Anweisung der Bitcoins wurden diese von den Betrügern illegal weitertransferiert; eine Auszahlung erfolgte natürlich nicht. Hier sind wir den Tätern mit einer Blockchainnachverfolgung unseres professionellen IT-Forensik-Teams schon auf der Spur.
Immer wenn von Ihnen eine Zahlung vorab als Bedingung für die Auszahlung gefordert wird, sollten Sie hellhörig werden. Dies gilt ebenso für angebliche Steuern, Kautionen oder Provisionen.
Lesen Sie hierzu auch: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sollte von Ihnen ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Auszahlungsgarantie“, Steuern, Kautionen oder Provisionen von einem Online Trading Broker als Bedingung für die Auszahlung gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers geworden.
Nehmen Sie auf keinen Fall weiteren Einzahlungen vor, Ihr Schaden würde dadurch nur noch größer.
Falls Sie dem betrügerischen Broker zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: https://kanzlei-plan-c.de/news/achtung-opfern-von-krypto-trading-betrug-droht-weiterer-schaden-durch-identitaetsdiebstahl/).
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: