Etwa 80 % der Immobilen-Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden. So können Sie teure Darlehen zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen umschulden, ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Und der Clou dabei: Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommen Sie auch die zu viel bezahlten Zinsen zurück. Selbst bei längst abgelösten Darlehen sind hohe Zinsrückerstattungen oder Erstattungen von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich.
Nach intensiver Lobbyarbeit durch Banken und Sparkassen wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages das Ende des „ewigen Widerrufsrecht“ beschlossen. Am 21. Juni 2016 um Mitternacht ist Schluss mit diesem Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Insgesamt geht es dabei um Darlehen mit einem Volumen von schätzungsweise 1,6 Billionen Euro.
Nutzen Sie daher Ihre letzte Chance und lassen Sie durch uns so schnell wie möglich überprüfen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages fehlerhaft ist und Sie ihren Darlehensvertrag noch widerrufen können. Wir haben schon viele Mandanten erfolgreich vertreten und konnten so durch außergerichtliche Einigungen mit den Banken und Sparkassen hohe Zinsersparnisse erzielen.