Die Logisfonds I GmbH – vormals Garbe Logimac AG – aus Hamburg hat Klagen auf Zahlung gegen die Anleger eingereicht. Die Anleger werden von der Gesellschaft auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2017 war die Beteiligung durch die Logisfonds I GmbH selbst aufgelöst worden. Die Anleger, bei denen ein negatives Auseinandersetzungsguthaben ermittelt worden war, wurden bereits 2018 durch die Rechtsanwälte der LogisFonds I GmbH zur Zahlung aufgefordert. Nun hat die LogisFonds I GmbH gegen die säumigen Anleger Klagen eingereicht.
Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?
Die Anleger, die eine Klage zugestellt bekommen haben, werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Verteidigung durch einen Anwalt anzeigen zu lassen. Sonst ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Anleger. Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Klage zu wehren.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, erklärt: „Die Forderungen der LogisFonds I AG sind für uns nicht nachvollziehbar, sie geben insbesondere keine Auskunft darüber, ob die Auseinandersetzungsguthaben gesellschaftsvertragskonform ermittelt wurden. Die Gesellschaft ist aber verpflichtet, ihre angebliche Forderung in dem Gerichtsverfahren substantiiert offenzulegen.“
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u.a. der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, den TrustFonds UK 1 und UK 2, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Wenn auch Sie von dem LogisFonds in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf.