Die Welt des Online-Tradings eröffnet zahlreiche attraktive Möglichkeiten, in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider ziehen auch unseriöse Anbieter Nutzen aus dieser Beliebtheit, indem sie ahnungslose Anleger täuschen. Eine Plattform, die aktuell wegen unlauterer Geschäftspraktiken in die Schlagzeilen geraten ist, ist ls-ex.com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website ls-ex.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt überwiegend unter der Bezeichnung London St Ex bzw. London St Ex Limited auf. An einigen Stellen nimmt er jedoch ausdrücklich Bezug auf die Londoner Börse („London Stock Exchange“). Hierbei handelt es sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch. Der Betreiber der Website gibt an, in Belfast, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässig zu sein.
Genehmigungspflicht für Finanzdienstleistungen
In Deutschland dürfen Anbieter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin bereitstellen. Die Betreiber von ls-ex.com verfügen nicht über diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Anlegern wird dringend geraten, die Seriosität und Legitimität von Plattformen zu prüfen. Dafür steht beispielsweise die Unternehmensdatenbank der BaFin als zuverlässige Quelle zur Verfügung.
Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen
Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der Anleger vor illegalen Finanzangeboten schützen soll. Die Behörde mahnt, bei vermeintlich seriösen Plattformen wachsam zu sein – insbesondere dann, wenn bekannte Namen wie die London Stock Exchange für vertrauenswürdige Werbezwecke missbraucht werden.
Vorsicht bei Online-Investitionen
Potenzielle Anleger sollten mit Angeboten im Internet vorsichtig umgehen und bei Unsicherheiten unabhängige Fachleute zurate ziehen. Häufig wirken betrügerische Plattformen durch professionell gestaltete Websites zunächst seriös. Ein gründlicher Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten rechtzeitig zu erkennen.
Großer Erfolg für Kanzlei plan C: Hintermann festgenommen und Millionenvermögen gesichert
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C verzeichnet einen bedeutenden Erfolg: Nach intensiven Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt durch internationale Behörden, wurde ein Verdächtiger in Costa Rica festgenommen. Zudem konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Dieser Fall beweist, dass hartnäckige Ermittlungen, auch über Ländergrenzen hinweg, Früchte tragen. Es ist wichtig, dass geschädigte Anleger nicht zögern und ihre Ansprüche konsequent verfolgen.“
Handeln Sie jetzt, um Ihr Geld zurückzubekommen!
Für Betroffene ist schnelles Handeln essenziell. Um die Chancen auf Rückzahlungen zu erhöhen, empfiehlt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der renommierten Kanzlei plan C:
- Beweismaterial sichern: Bewahren Sie Screenshots der Plattform, Chatverläufe und Kommunikationsprotokolle mit Beratern auf.
- Expertenrat einholen: Der Beistand erfahrener spezialisierter Anwälte verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.
- Zeitnah agieren: Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte zurückzuerhalten.
Die Kanzlei plan C steht Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche zur Seite und hilft, verlorene Gelder zurückzugewinnen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ls-ex.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: