Investitionen im Online-Trading-Bereich bieten große Chancen, bergen aber auch hohe Risiken, besonders wenn es sich um betrügerische Plattformen handelt.
Nun hat die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde „Die Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (cssf) eine Warnung gegen Paper Bids (www.paperbids.com) ausgesprochen.
Die Gesellschaft wird nicht von der cssf überwacht und verfügt nicht über die erforderlichen Genehmigungen, um Wertpapier- oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.
Wenn eine etablierte und anerkannte Regulierungsbehörde wie die cssf eine solche Warnmeldung veröffentlicht, sollten bei den Anlegern alle Alarmglocken schrillen. Besondere Vorsicht sollte geboten sein.
Paper Bids: Impressum und Lizenz fehlt
Auffällig ist bereits, dass kein rechtsgültiges Impressums auf der Online-Handelsplattform www.paperbids.com angegeben ist. Das Impressum muss Angaben zum Anbieter, wie Firmenname, Adresse, Kontaktdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registergericht beinhalten.
Zudem verfügt Paper Bids über keine Lizenz einer anerkannten Regulierungsbehörde wie die cssf. Dies bedeutet, dass die Plattform nicht den erforderlichen Standards und Sicherheitsanforderungen entspricht, die zum Schutz der Anleger notwendig sind. Finanzdienstleister, insbesondere im Online-Trading-Bereich, sind verpflichtet, eine solche Lizenz zu besitzen.
Zudem berichten uns Mandanten, dass sie Probleme bei Auszahlungen von Paper Bids haben.
Keine Auszahlungen und Druck und Forderungen zu weiteren Einzahlungen
Ein weiteres Warnsignal ist, wenn die Handelsplattform Druck aufbaut, zur Erlangung weiterer Einzahlungen. Auch wenn Auszahlungen angeblich nur bei Zahlung von weiteren Investitionen und Steuern, Gebühren, Kautionen etc. erfolgen, sollte höchste Vorsicht geboten sein!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: