In unserer heutigen digitalen Welt steigt das Risiko, Opfer eines Online-Anlagebetruges zu werden. Vielen Anlegern ist diese Gefahr nicht bewusst. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform apheliumtrade.com im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2024 vor Angeboten auf der Website apheliumtrade.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Seite ist in verschiedenen Sprachen abrufbar. Der Betreiber tritt darin unter den Bezeichnungen Aphelium Trade Cyprus Ltd oder Aphelium Trade Ltd sowie unter Aphelium Trade UK Limited auf.
Aphelium Trade wirbt auf seiner Handelsplattform mit den vielversprechenden Worten:
„VERTRAUEN UND EXZELLENZ:
DER APHELIUM TRADE-VORTEIL
Schließen Sie sich einer Gemeinschaft von über 100.000
Kunden an die Aphelium Trade für ihre Finanzmarktinvestitionen vertrauen!
Der Online Broker Aphelium Trade ist in verschiedenen Rechtsordnungen auf der ganzen Welt reguliert und lizenziert.
FCA, CySEC, BaFin autorisiert Aphelium Trade als einen seriösen Forex & CFD Online Broker.“
Aphelium Trade gibt also vor, in Großbritannien durch die FCA (Financial Conduct Authority), in Zypern durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und in Deutschland durch die BaFin autorisiert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. In diesem Zusammenhang liegt nach Stellungnahme der BaFin teilweise ein Identitätsmissbrauch zulasten britischer Unternehmen vor.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Aphelium Trade besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Aphelium Trade und erhalten Sie keine Auszahlung?
Identitätsmissbrauch deutet auf einen Betrug hin
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits einige Anleger, die Schwierigkeiten mit Aphelium Trade haben: „Wenn die BaFin vor einer Handelsplattform warnt, sollten Sie dies ernst nehmen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen, wenn der Name der Handelspattform einem anderen, echten Unternehmen ähnelt. Dies ist von den Tätern gewollt und deutet auf einen Identitätsmissbrauch hin. Ein Identitätsmissbrauch zu Lasten seriöser Unternehmen ist für einen Laien kaum zu erkennen. Da hilft nur die eigene Recherche, um nicht Opfer eines Anlagebetruges zu werden.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Aphelium Trade haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: