Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor täglich zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFIn geraten ist, ist „Tagesanlage Finanzservice“.
Die deutsche Finanzaufsicht, die BaFin, hat am 17.05.2024 eine Warnung herausgegeben. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auf seiner Website tagesanlage.de Tagesgeldkonten bei europäischen Kreditinstituten an. Das Unternehmen erweckt den Anschein, beaufsichtigt zu sein und mit lizensierten Banken zu kooperieren. Beides ist nicht der Fall.
Im Impressum der Website ist als Betreiber die FIDUS Finanz AG mit Sitz in Frankfurt am Main angegeben. Es besteht laut BaFin kein Zusammenhang mit der lizenzierten FIDUS Finanz AG, deren Firmierung und Handelsregisternummer auf der Website angegeben werden. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl.
Recherchieren Sie ausführlich zu der vermeintlichen Festgeldplattform!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Ein Identitätsdiebstahl ist für einen Laien kaum zu erkennen. Fragen Sie deshalb bei der BaFin nach. Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, sollten Sie von einem Investment Abstand nehmen..“
Sicher durch Europäische Einlagensicherung?
Achtung bei Überweisungen in das Ausland!
Selbst wenn behauptet wird, dass die Anlagegelder durch die europäische Einlagensicherung abgesichert seien, sollten Sie vorsichtig sein!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Wenn es sich um eine betrügerische Firma handelt, nützt Ihnen eine Einlagensicherung nichts. Seien Sie vorsichtig bei Zahlungen auf ein ausländisches Konto. Unsere Mandanten mussten feststellen, dass kein Konto auf ihren Namen angelegt wurde, sondern dass das Geld auf ein Konto der Täter bzw. Geldwäscher überwiesen worden ist.“
Festgeldbetrug ist höchst aktuell
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Tagesanlage Finanzservice“ haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: