Der Firmenchef Harald Seiz hat mit seiner angeblich goldgedeckten Digitalwährung Karatgold Coins über 100 Millionen Anlagegelder eingesammelt. Nun muss das Geschäft eingestellt und rückabgewickelt werden.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) teilte am 11.11.2019 mit, dass das E-Geld-Geschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben worden sei. Daher habe sie die Karatbit Foundation mit Sitz in Belize mit Bescheid vom 21. Oktober aufgefordert, ihr in Deutschland ohne Erlaubnis betriebenes E-Geld-Geschäft einzustellen und rückabzuwickeln. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.
Nach einem Bericht des Handelsblatts kündigte der Firmenchef Seiz bereits an, den Bescheid der BaFin nicht umsetzen zu wollen. Laut Handelsblatt habe die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen den Firmenchef Seiz aufgenommen.
Die Rückabwicklungsanordnung der BaFin bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss. Es ist jedoch fraglich, ob eine Rückzahlung in dieser Höhe überhaupt geleistet werden kann. Wie die Erfahrungen mit PIM Gold GmbH und Envion AG zeigen, sind Goldanlagen keineswegs stabile und sichere Geldanlagen und die Werte oftmals nicht mehr vorhanden.
Betroffene Anleger sollten daher proaktiv vorantreiben, dass ihr investiertes Geld in naher Zukunft zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Es kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht, wenn die Anleger über die bestehenden Risiken der Anlage nicht aufgeklärt worden sind.
Betroffene Anleger sollten daher proaktiv vorantreiben, dass ihr investiertes Geld in naher Zukunft zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Es kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht, wenn die Anleger über die bestehenden Risiken der Anlage nicht aufgeklärt worden sind.