Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält täglich weiterhin zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind. Für einen Laien ist schwierig einzuschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „Steinberger Verwaltung GmbH“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblichen Steinberger Verwaltung GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website steinberger-verwaltung.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben bzw. Finanzdienstleistungen erbringen. Das angeblich in Stuttgart ansässige Unternehmen bietet die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie Anlageberatung an.
Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Verwaltung Steinberger GmbH, mit Sitz in Kerpen, und der Zoeller Holding GmbH, mit Sitz in Sindelfingen, vor. Diese stehen in keinerlei Verbindung mit der Website steinberger-verwaltung.de. Auch besteht kein Zusammenhang mit der Steinberger Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Weikersheim.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Ein Identitätsmissbrauch ist nicht leicht zu erkennen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um eine unseriöse Anlageplattform handeln. Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien kaum zu erkennen. Fragen Sie deshalb am besten vor einer Anlage bei der BaFin nach. Kontaktieren Sie auch die vermeintliche Partnerbank selbst und seien Sie aufmerksam, wenn Sie sich nicht selbst durch Video- oder Post-Ident identifizieren müssen. Ein Festgeldkonto kann immer nur persönlich bei der Bank direkt eröffnet werden.“
Antragsformulare sehen oft täuschend echt aus
In vielen Fällen erhalten die Anleger Antragsformulare, die täuschend echt aussehen. Lassen Sie sich nicht täuschen!
Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erklärt, dass er für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet, auf welches Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot.
Festgeldbetrug: Masche greift um sich
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, CleverZins, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Steinberger Verwaltung GmbH“ haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und
erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: