In der heutigen digitalen Ära hat sich Online-Trading zu einer beliebten Methode für Investoren entwickelt, um schnell Gewinne zu erzielen. Mit der zunehmenden Zahl von Online-Investitionsplattformen ist jedoch auch die Anzahl der Betrugsfälle gestiegen. Wie können seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterschieden werden? Aktuell gerät die Plattform bunkerwallet.io ins Visier der BaFin-Ermittlungen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 12.08.2024 vor Angeboten der Bunker wallet. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bunkerwallet.io ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bunker Wallet gibt auf seiner Online-Handelsplattform an, ein führender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen zu sein:
„Bunker Wallet ermöglicht es Ihnen, sich in der Welt der digitalen Finanzen sicher zu bewegen. Erleben Sie erstklassige Sicherheit und mühelose Transaktionen, alles in einer benutzerfreundlichen App. Ihre finanzielle Reise beginnt hier.“
Bunker wallet besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Firmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung! Handelsplattform wurde erst kürzlich registriert und ist anonym – Trading-Betrug ist sehr wahrscheinlich
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit bunker wallethaben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „bunkerwallet.io“ erst am 12.01.2024 registriert wurde. Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und gibt seine Identität preis .“
Großartiger Erfolg der Kanzlei plan C – Rückerstattung der Anlagegelder
Unsere Mandanten können nun auf Entschädigung und Rückerstattung ihrer Gelder hoffen: Den Ermittlungsbehörden ist kürzlich ein weiterer bedeutender Erfolg gegen die Drahtzieher betrügerischer Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Kopf eines betrügerischen Call-Centers, das hinter mehreren Trading-Plattformen steckt, festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden sichergestellt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über diesen bedeutenden Ermittlungserfolg: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er beweist, dass mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen die Täter aufgespürt werden können. Geschädigte von betrügerischen Brokern sollten diese Gelegenheit nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bunker wallet haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: