
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt sehr erfolgreich eine Vielzahl von Geschädigten, die Opfer von betrügerischen Festgeldangeboten im Internet geworden sind – und die Zahl der Betrugsfälle wächst stetig.
Die Bundesaufsicht für Finanzen BaFin warnt täglich vor betrügerischen Festgeldangeboten (Warnungen der BaFin).
Interview der BILD mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz über Festgeld-Betrug und ihren aktuellen Fall
Nun hat die BILD dieses brisante Thema aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, mit ihrem Mandanten interviewt.
„Um Anleger vor den immer raffinierteren Betrugsmaschen zu warnen und die Öffentlichkeit aufzuklären, berichten wir über das hochaktuelle und brisante Thema „Festgeld-Betrug“. Dafür haben wir mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die renommierte Expertin für Festgeld-Betrug, sowie einen ihrer Mandanten, der Opfer des Festgeld- und IPO-Betrugs-Falles „bvvag“ geworden ist, ein Interview über die perfiden Methoden von Festgeld- und Online-Betrügern geführt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz wurde von der BILD als Expertin für Anlagebetrug mit 24-jähriger Erfahrung interviewt und gibt wertvolle Tipps, wie sich Anleger vor einem solchen Festgeld- und Online-Betrug schützen können und wie sie und ihr Team der Kanzlei plan C ihren Mandanten helfen, ihr Geld zurückzuholen.
Siehe weiter unten zu: Erfolgreich im Kampf gegen Anlagebetrug – Kanzlei plan C erzielt weitere Rückflüsse für Mandanten
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
In der BILD berichtet unser Mandant, wie er durch einen professionell organisierten Festgeld-Betrug und IPO-Betrug mit vorbörslichen Klarna-Aktien 449.050,00 Euro verlor.
Ablauf der Betrugsmasche „Festgeld-Betrug“
Der Betrug durch die vermeintliche BVV Asset Management AG begann, wie üblich bei Online-Anlagen, mit einem angeblich sicheren Angebot im Internet: 5 % Zinsen auf Festgeld, angeblich bei einem seriösen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in München. Über E-Mails und telefonische Beratungsgespräche mit einem angeblichen „Dr. Schmidt“ gewann dieser das Vertrauen unseres Mandanten. Unserem Mandanten wurde schriftlich versichert, dass die gesetzliche Einlagensicherung gelte und seine Investition absolut sicher sei. Dies hat unser Mandant auch geglaubt, da Portugal auch zur EU gehört.
Zunächst investierte unser Mandant 249.000 Euro in Festgeld und überwies es auf ein Konto in Portugal. Auf seinem Online-Konto konnte er den Eingang seines Geldes nachverfolgen. Nachdem unser Mandant noch mehr Vertrauen zu seinem Berater gewonnen hatte, bot ihm dieser eine weitere „sichere“ Investition in Klarna-Aktien vor dem Börsengang an – mit der angeblichen Garantie einer Rückzahlung –, unser Mandant investierte deshalb weitere 200.050 Euro.
Der Betrug flog erst auf, als die Website der BVV plötzlich nicht mehr existierte und unser Mandant sich nicht mehr in sein Konto einloggen konnte. Unser Mandant musste feststellen, dass alles fingiert war und er Opfer eines perfiden Festgeld- und Online-Betruges geworden ist.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services/ bvvag.com
Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Betrüger haben die Identität der BVV Asset Management AG gestohlen (Identitätsdiebstahl).
Wir haben über den Betrug der bvvag bereits berichtet und für unsere Mandanten bereits Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet:
bvvag.services, bvvag.com: Kanzlei plan C leitet Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ein
bvvag.services: BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld bei Festgeldbetrug zurück!
Festgeld-Betrug ist für Laien nur schwer zu erkennen – gesetzliche Einlagensicherung greift nicht bei fingierten Plattformen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erklärt: „Viele Anleger vertrauen auf die gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit. In Fällen, bei denen betrügerische Plattformen vollständig fingiert werden, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch – wie hier geschehen – ist es nahezu unmöglich, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Anlage.“
Wie erkennt man betrügerische Festgeld-Angebote?
BILD: Das rät die Expertin
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz kennt die Maschen der Anlagebetrüger und rät in der BILD:
- Fordern Sie von Ihrem Berater einen Videocall – lehnt er ab, könnte es sich um einen Anlagebetrüger handeln.
- Kaufen Sie vorbörsliche Aktien nur über offizielle Börsen oder lizenzierte Broker. Überprüfen Sie, ob der Anbieter von der BaFin zugelassen ist. Ein Blick auf die BaFin-Warnliste reicht oft aus. Liegt keine Erlaubnis vor, sollten Sie vorsichtig sein – es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Anbieter bzw. Broker.
- Seien Sie misstrauisch, wenn bei einer Festgeldanlage nur eine Ausweiskopie verlangt wird. Seriöse Banken nutzen immer ein Ident-Verfahren wie Post- oder Video-Ident. Fehlt eine Legitimationsprüfung, ist dies der Hinweis auf einen Festgeld-Betrug. Im Zweifel fragen Sie direkt bei der Bank nach.
- Achtung bei Zahlungen ins Ausland – sie stellen ein höheres Risiko für einen Betrug dar! Überprüfen Sie den Empfängernamen und stellen Sie sicher, dass das Konto bei einer Festgeldanlage auf Ihren Namen läuft und zur angegebenen Bank gehört.
- Und was tun, wenn man Opfer eines Anlagebetruges geworden ist? Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Holen Sie sich sofort anwaltlichen Rat, um schnell Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – besonders bei Überweisungen auf Konten im EU-Raum.“
Und die gute Nachricht: Bei Festgeld-Betrug übernehmen Rechtsschutzversicherungen in den meisten Fällen die Kosten für die anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnten wir erfolgreich eine Deckungszusage für unsere Mandanten erwirken.
Erfolgreich im Kampf gegen Anlagebetrug: Kanzlei plan C erzielt weitere Rückflüsse für Mandanten
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services, bvvag.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs- bzw. IPO-Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

