Ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen internationalen Online-Anlagebetrug:
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, ist es im Rahmen der Operation „Herakles“ gelungen, über 1.400 betrügerische Domains zu identifizieren und vom Netz zu nehmen.
Hier zu den Pressemitteilungen:
Presseportal LKA-BW – Operation Herakles (10.10.2025)
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 12.10.2025
Pressemitteilung der BaFin vom 12.10.2025
Gemeinsame Mitteilung von LKA, BaFin und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ermittlungsdurchbruch im Kampf gegen betrügerische Online-Trading-Plattformen: 1.400 Fake-Trading-Seiten stillgelegt
Im Rahmen dieser europaweiten Ermittlungsaktion wurden 1.406 betrügerische Handelsplattformen abgeschaltet, die gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger zu Investments in nicht existente Finanzprodukte verleiten sollten.
Die Täter nutzten hochprofessionell gestaltete Webseiten, täuschten Handelsaktivitäten vor und arbeiteten über internationale Netzwerke – insbesondere Callcenter-Strukturen im Ausland.
Seit der Beschlagnahme am 3. Oktober 2025 verzeichnete das LKA über 866.000 Zugriffsversuche auf die bereits gesperrten Domains. Jede dieser Seiten hätte potenziell zu weiteren Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen können.
Bereits im Juni 2025 waren in einer ersten Phase der Operation rund 800 illegale Plattformen abgeschaltet worden: Erste Aktion vom 17. Juni 2025
Hintergrund: „Cybertrading-Fraud“ als Massenphänomen
Beim sogenannten Cybertrading-Fraud werden Anleger über gefälschte Handelsplattformen dazu gebracht, vermeintlich in Kryptowährungen, Aktien oder Devisen zu investieren.
Tatsächlich existiert kein realer Handel – die dargestellten Gewinne sind rein fiktiv.
Nach außen hin treten die Täter als „Brokernetzwerk“ auf, das mit professionellen Websites, aggressivem Telefonmarketing und emotionaler Bindung arbeitet.
Die Opfer werden schrittweise zu immer höheren Einzahlungen verleitet, oft über Krypto-Dienste wie Crypto.com, Bitget oder Coinbase, wie wir aus zahlreichen von uns betreuten Fällen kennen.
Selbst nach Verlust des investierten Kapitals werden die Geschädigten häufig durch fingierte Rückzahlungsangebote („Recovery Fraud“) erneut zur Zahlung von Gebühren oder Steuern veranlasst.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C zeigt sich erfreut über den Ermittlungserfolg:
„Die Abschaltung von über 1.400 betrügerischen Domains ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Anlegern in Deutschland. In unserer täglichen Arbeit sehen wir, wie professionell diese Cyberbetrüger agieren – oft mit täuschend echten Websites, deutschsprachigen Callcentern und gefälschten Lizenzen. Für viele unserer Mandanten, die Opfer solcher Plattformen geworden sind, ist die ‚Operation Herakles‘ ein wichtiges Signal: Der Staat schaut nicht länger tatenlos zu, sondern handelt konsequent, national wie international.“
Rechtsanwältin Nauschütz rät: „Betroffene sollten ihre Fälle unbedingt zur Anzeige bringen – selbst wenn die Zahlungen bereits Monate zurückliegen. Jede Strafanzeige trägt dazu bei, Netzwerke zu identifizieren, Geldflüsse nachzuverfolgen und andere Anleger zu schützen.
Die Ermittlungserfolge der letzten Monate zeigen, dass mit konsequentem Vorgehen und rechtlicher Unterstützung echte Chancen bestehen, Täter zu ermitteln und Vermögensflüsse aufzudecken.“
Großartiger Erfolg für die Mandanten der Kanzlei plan C in einem der größten Krypto-Betrugsverfahren Deutschlands:
Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 5. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten für den Drahtzieher der Cybertrading-Bande.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C als Anwältin der Geschädigten in der Presse
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Auch ProSieben „Galileo“ berichtete in der Reportage vom 16.09.2025: „Milliardengeschäft Cyberbetrug: So werden Anleger um Millionen betrogen“ von dem großen Cybertrading-Prozess in Bamberg und trifft dort Rechtsanwältin Nauschütz als einzige Opferanwältin vor Ort.
Die Sendung ist abrufbar in der Mediathek unter www.joyn.de
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren: „Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Handeln Sie jetzt – sichern Sie Ihr Geld, bevor es zu spät ist!
In diesen Fällen gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainnachverfolgung, Tracking von IP-Adressen u.a. und unsere langjährige Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:

