Auf ihrer Website hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Öffentlichkeit am 30. November 2022 bereits über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen den verantwortlichen Betreiber der Plattform pnladvanced.com informiert (siehe dazu: Handelsplattform pnladvanced.com: BaFin ermittelt gegen den verantwortlichen Betreiber).
Mögliche Verbindung zu anderen Handelsplattformen, die keine Erlaubnis besitzen
Damals hatte die BaFin berichtet, dass Anhaltspunkte für eine Verbindung der Handelsplattform pnladvanced.com zu der Plattform aflplanning.com bestünde, gegen die die BaFin bereits im Juni 2022 bankaufsichtliche Ermittlungen aufgenommen hat.
Nahezu identische Webseite
Wie sich nun laut BaFin herausgestellt hat, wird unter pnladvanced.de eine nahezu identische Website betrieben. Auch hier tritt der Anbieter ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung PNL Advanced bzw. PnL Advanced auf. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz lassen sich dort ebenso wenig finden wie im Falle der Plattform pnladvanced.com.
PNL Advanced bietet auf seiner Website pnladvanced.de eine Handelsplattform für digitale Währungen, Krypto, Forex, Aktien, Indizes, Rohstoffe und Metall an und wirbt mit den Worten: „Bei PNL Advanced bieten wir erstklassige Handelsdienstleistungen, die die Anforderungen und finanziellen Ziele unserer Kunden in Einklang bringen. Wir bieten umfassende, sachkundige Finanzberatung sowie eine sichere, benutzerfreundliche Online-Handelsumgebung. Mit einer vielfältigen Auswahl an Anlagealternativen können Sie in Ihrem Tempo und innerhalb Ihrer Parameter investieren und handeln. Sie können mit unserer Multi-Asset-Handelsplattform Webtrader eine Vielzahl von Vermögenswerten handeln, darunter Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes.“
Auch Betreiber von pnladvanced.de besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Die BaFin stellte am 9.01.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber auch im Zusammenhang mit der Handelsplattform pnladvanced.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nach wie vor nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website pnladvanced.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass auch über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie PNL Advanced, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Liegt eine erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vor, sollte man hellhörig sein: Dies könnte ein Indiz für einen möglichen Trading Anlage – Betrug bzw. Scam sein.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Probleme bei der Auszahlung mit pnladvanced.de oder pnladvanced.com? Auch schlechte Erfahrungen?
Uns berichten Anleger, dass sie Schwierigkeiten mit pnladvanced.de oder pnladvanced.com haben und sich ihre angezeigten Guthaben nicht auszahlen lassen können.
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Probleme mit einer Handelsplattform haben und die um ihr Geld fürchten: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten betroffene Anleger nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
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Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht: