Durch geschicktes Verhandeln ist es der Kanzlei plan C gelungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages geleistete Einmalzahlung für eine Ratenschutzversicherung (auch Restschuld- oder Restkreditversicherung genannt), in nahezu voller Höhe zurückzuerhalten.
Unser Mandant hatte auf Anraten der Santander Bank Consumer Bank AG zusammen mit seinem Verbraucherkreditvertrag eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung sollte einspringen, wenn der Kunde die Raten nicht zahlen kann, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Auch aus Sorge, ansonsten keinen Kredit zu bekommen, schließen viele Kreditnehmer diese an sich freiwillige Zusatzversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag sofort bei Vertragsbeginn entrichtet, so dass sich dadurch die Kreditsumme erhöht.
Bereits nach kurzer Vertragslaufzeit hatte unser Mandant seinen laufenden Verbraucherdarlehensvertrag bei der Santander Consumer Bank AG auf eine andere Bank umgeschuldet. Die damit verbundene Kündigung der Ratenschutzversicherung sowie die Rückforderung der geleisteten Einmalprämie durch unseren Mandanten wurden von der Santander Bank zunächst mit Verweis auf die 3-jährige Mindestlaufzeit zurückgewiesen.
In außergerichtlichen Verhandlungen mit der Santander Bank konnten wir unsere Rechtsauffassung durchsetzen, dass unserem Mandanten ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Mit der Umschuldung des Kredites ist nämlich das versicherte Risiko weggefallen. Die Santander Bank gab klein bei – unser Mandant durfte sich über die nahezu komplette Rückerstattung der geleisteten Versicherungsprämie freuen.